Beiträge für Zugs und Luzerns Agglo gesprochen

Bypass Luzern: Bundesrat beantragt Freigabe

Nicht zu überhören: Krienser Geisslechlöpfer untermalten in Bern ihren Protest gegen den Bypass.

(Bild: zvg)

Der Bundesrat will bis 2030 auf dem Nationalstrassennetz Erweiterungsprojekte in Angriff nehmen. Diese dienen vor allem dazu, in den städtischen Agglomerationen den Verkehrsfluss und die Verträglichkeit der Autobahnen zu verbessern. Für den Ausbauschritt 2019 sind 2,267 Milliarden budgetiert – die Freigabe für den Bypass Luzern beantragt.

Der Ausbauschritt 2019 umfasst den Bypass Luzern, die Erweiterung des Abschnitts Rotsee-Buchrain, die Engpassbeseitigung im Raum Crissier und die Umfahrung Le Locle.

Beim Parlament hat der Bundesrat nun die Freigabe für den erforderlichen Verpflichtungskredit beantragt, welcher für die Projekte des Ausbauschrittes 2019 fällig wird. Die Vorlage geht bis am 30. April 2018 in die Vernehmlassung.

1,12 Milliarden für Agglomerations-Projekte

Um ausserdem die Verkehrssituation in den Agglomerationen zu verbessern, beantragt der Bundesrat für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme insgesamt 1,12 Milliarden Franken. Damit könne der Bund 32 Agglomerationen dabei unterstützen, Verkehr und Siedlung koordiniert zu planen sowie die verschiedenen Verkehrsmittel in urbanen Gebieten besser aufeinander abzustimmen. Das Agglomerationsprogramm Luzern soll der Bund mit insgesamt 53,54 Millionen Franken mitfinanzieren, nach Angaben der Baudirektion des Kantons Zug werden 22,4 Millionen in die Kolinstadt fliessen.

Von den 22,4 Millionen Franken an Bundesbeiträgen werden rund 2,8 Millionen auf den Ausbau des Zuger Bussystems, 9,6 Millionen für Fussgänger- und Veloinfrastrukturen, 1,3 Millionen Franken für Knotensanierungen sowie 8,7 Millionen Franken für die Aufwertung von Strassenräumen anfallen, gibt die Zuger Baudirektion weiter bekannt.

Benzinerhöhung kommt später

Finanzierungsgrundlage sei der vor einem Jahr vom Volk genehmigte Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). In diesem Rahmen sei auch eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen vorgesehen. Allerdings kommt die Benzinpreiserhöhung später als geplant, wie der Mitteilung des Bundesrates zu entnehmen ist: Sie erfolge nicht auf Vorrat, sondern erst wenn der Bestand des NAF unter die kritische Grenze von 500 Millionen Franken falle. Neuste Berechnungen würden zeigen, dass dies frühestens 2024 der Fall sein wird.

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