BVGer zu Untersuchung gegen Lauber
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hätte die Untersuchung gegen Bundesanwalt Michael Lauber nicht auslagern dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Aufsichtsbehörde hatte einen externen Experten mit einer Untersuchung gegen Lauber beauftragt. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage, heisst es im Urteil. Die Aufsichtsbehörde leitete die Untersuchung gegen Lauber ein, weil dieser Treffen mit dem Präsidenten des Weltfussballverbandes Fifa, Gianni Infantino, nicht protokolliert hatte. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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