BVGer-Urteil zu Radio- und TV-Gebühren
Der Bundesrat muss nochmals abklären, wie viel Radio- und TV-Gebühren Firmen zahlen sollen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht BVGer entschieden. Bei Unternehmen ist die Höhe der Abgabe vom Umsatz abhängig. Dafür hat der Bund sechs Tarifstufen festgelegt. So bezahlt ein Unternehmen mit fünf Mio. Franken Umsatz gleich viel Radio- und TV-Gebühren wie eines mit 19 Mio. Umsatz. Diese Abstufung sei zu grob, findet nun das BVGer. Kleinere Unternehmen würden so im Verhältnis zum Umsatz stärker zur Kasse gebeten als grössere. Das Gericht hebt die Regelung zwar nicht auf, aber es verlangt, der Bundesrat müsse die Abstufung bis Mitte des nächsten Jahres überarbeiten.
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