BVG-Mindestzins soll bei 1% bleiben

Die Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge BVG sollen auch im nächsten Jahr mindestens zu 1 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Entscheidend für die Festlegung des Mindestzinsatzes der Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium sind die erwarteten Renditen, die die Pensionskassen erwirtschaften können. Mit der Beibehaltung des bisherigen Mindestzinses von 1 Prozent soll laut der BVG-Kommission auch das Vertrauen in die 2. Säule gestärkt werden.

Quelle:swisstxt
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