Sie stellten sich der Polizei in den Weg

Busse nach Demo gegen Ausschaffung in Luzern

Gegen den Prozess wurde Ende Januar vor dem Bezirksgericht demonstriert. (Bild: ber)

Demonstranten haben im Juni 2019 die Ausschaffung eines Nigerianers verzögert, der von seiner Familie getrennt werden sollte. Nun sprach das Bezirksgericht Luzern die Urteile gegen drei Personen aus.

Die Demonstranten blockierten bei ihrer unbewilligten Kundgebung am 9. Juni 2019 auch ein Einsatzfahrzeug der Polizei vor dem Hauptgebäude in der Stadt Luzern. So sollte die Ausschaffung des 41-jährigen Nigerianers verhindert werden, der mit einer Schweizerin verheiratet ist und mit ihr drei Kinder hat. Zwischen 2008 und 2016 wurden ihm verschiedene Delikte und Drogenhandel zur Last nachgewiesen. Gegen die Ausschaffung wurde erfolglos mittels Petition an den Europäischen Gerichtshof gekämpft.

Eine Person wurde damals bei der Aktion vor dem Polizeigebäude in der Stadt Luzern festgenommen, die anderen mussten ihre Personalien angeben. Neun Personen standen nun vor dem Bezirksgericht.

Versperren des Fluchtweges als Nötigung taxiert

Gegen den Prozess demonstrierten Ende Januar rund 30 Personen vor dem Luzerner Bezirksgericht (zentralplus berichtete). Genützt hat es nichts: Das Gericht verkündete die Urteile am Donnerstag mündlich.

So wurde ein 28-jähriger Türke bedingt zu 900 Franken verurteilt und muss zudem Gerichtskosten von rund 2000 Franken berappen, wie die «Luzerner Zeitung», schreibt. Der Beschuldigte hatte erwiesenermassen mit einem Plakat vor dem Wagen posiert. Das Bezirksgericht taxierte die Blockade, bei welcher der Türke Mittäter gewesen sei, als Nötigung.

Einen Freispruch erhielten dagegen eine 24-jährige Schweizerin und ein 33-jähriger Schweizer, die sich laut Gericht passiv an der Aktion beteiligten.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Urteile gegen sechs weitere Beteiligte sind noch nicht bekannt.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Peter
    Peter, 12.02.2021, 20:19 Uhr

    Das üppige Einfamilienhäuschen unserer durch Gefälligkeiten ins Amt gehievten Richter muss ja irgendwie finanziert werden.

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  • Profilfoto von Manuel
    Manuel, 12.02.2021, 16:50 Uhr

    Nötigung? Für das Posieren mit einem Plakat?
    Ist ja wohl ein Witz.

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  • Profilfoto von richard scholl
    richard scholl, 12.02.2021, 15:35 Uhr

    Immerhin funktioniert die Luzerner Strafjustiz. Immerhin ist kein ominöser Härtefall konstruiert worden, der dann zu unseren Lasten und zur Erschleichung eines Bleiberechts ausgefallen wären, wie leider häufig in welschen Kantonen praktiziert.

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