Busfahrer der VBL beging fahrlässige Tötung

Ein Chauffeur der Luzerner Verkehrsbetriebe fuhr im Mai 2010 in Kriens einen Velofahrer an und verletzte diesen dabei tödlich. Nun wurde er vom Luzerner Kantonsgericht der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Am Mittag des 24. Mai 2010 kam es in Kriens auf der Luzernerstrasse zu einer Streifkollision zwischen einem VBL-Bus und einem Velofahrer. Der Radfahrer wurde schwer verletzt und verstarb später an den Unfallfolgen.

Das Bezirksgericht Kriens sprach den Buschauffeur der fahrlässigen Tötung schuldig. Der Chauffeur erhob dagegen Berufung und beantragte, freigesprochen zu werden. Das Kantonsgericht bestätigt jedoch den Schuldspruch. Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass sich der Buschauffeur pflichtwidrig unvorsichtig verhielt. Er hielt beim Überholen vor der Bushaltestelle «Grosshofstrasse» zu wenig Abstand zum Fahrradfahrer und beendete das Überholmanöver seines Busses mit Anhänger zu früh. Das Fahrverhalten des Velofahrers, der zum Unfallzeitpunkt angetrunken war (2,28 bis 2,52 Promille), scheidet als massgebende Mitursache für den Unfall aus.

Der VBL-Chauffeur wird mit einer bedingten Geldstrafe von 8’000 Franken sowie einer Busse von 1’500 Franken bestraft. Ausserdem hat der deutsche Staatsangehörige knapp 15’000 Franken Prozess- und Anwaltskosten der Privatkläger zu tragen. Das Kantonsgericht ist der Auffassung, dass sich das von der Vorinstanz festgelegte Strafmass am unteren vertretbaren Rahmen bewege. Da jedoch einzig der Beschuldigte Berufung einlegte, konnte das Kantonsgericht das Strafmass nicht verschärfen.

Die die Privatkläger bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens keine Ansprüche geltend gemacht hatten, ist das Kantonsgericht auf die Ansprüche der Angehörigen des Verstorbenen nicht eingetreten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

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