18.02.2021, 11:47 Uhr Bundesverwaltungsurteil für Syngenta
Der Agrochemiekonzern Syngenta Agro hat im Zusammenhang mit einem Fungizid abermals erreicht, dass der Bund Informationen zu möglichen krebserregenden Folgen des Mittels nicht verbreiten darf. Das Bundesverwaltungsgericht hiess einen Antrag der Syngenta gut. In einer am Donnerstag veröffentlichten Zwischenverfügung erteilt das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen klare Anweisungen. Es darf vier verschiedene Abbaustoffe, sogenannte Metaboliten, des Fungizids Chlorothalonil öffentlich nicht als toxikologisch relevant bezeichnen. (swisstxt)
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