Zu viel Lärm

Bundesgericht stoppt Baarer Bauprojekt

Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Zuger Verwaltungsgerichtes auf.

Die Bewilligung liegt seit mehr als drei Jahren vor. Trotzdem liegt ein Baustart in weiter Ferne: Das Bundesgericht bremst den Bau von drei Gebäuden in Baar.

Geplant sind ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen sowie ein Anbau bei einem benachbarten Gebäude. Dagegen hatte sich ein Nachbar vor Bundesgericht gewehrt.

Sein Hauptargument: Die vorgeschriebenen Grenzwerte von 60 Dezibel am Tag und 50 Dezibel in der Nacht würden nicht eingehalten. Deshalb sei die Bewilligung zu Unrecht erteilt worden. Das schreibt die «Zuger Zeitung».

Ausnahmebewilligung trotz zuviel Lärm

Ein Lärmgutachten, das auch den Behörden bekannt war, hatte gezeigt, dass die Grenze tatsächlich um bis drei Dezibel überschritten wird. Das damalige kantonale Amt für Umweltschutz stellte aber ein überwiegendes Interesse am Neubauprojekt fest. Das Zuger Verwaltungsgericht bestätigt diese Einschätzung – das Bundesgericht ist nun offenbar anderer Meinung.

Eine Ausnahme würde nur dann infrage kommen, wenn zuvor alle in Betracht kommenden baulichen und gestalterischen Massnahmen geprüft worden seien. Das sei beim vorliegenden Fall aber nicht geschehen.

Projekt muss nachgebessert werden

Das Bundesgericht schlägt nun Massnahmen vor, zum Beispiel eine vergrösserte Überdeckung der Terrasse oder eine Rückversetzung der Wohnzimmerfenster. Falls diese nun aber nicht umgesetzt werden könnten oder nicht ausreichend Wirkung zeigen, müsse die Ausnahmebewilligung noch einmal geprüft werden.

Dabei müssten insbesondere aufgezeigt werden, wie die vom Zuger Verwaltungsgericht angeführten Argumente für das Projekt – der «Siedlungsentwicklung nach innen» und der «haushälterischen Nutzung des Bodens» – dient. Und: Wie diese Argumente gegen die Lärmschutzgrenze abgewogen werden.

Der Nachbar erhält von der Gegenseite für das Verfahren vor Bundesgericht eine Entschädigung von 3500 Franken.

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