Bundesrat zu minderjährig Verheirateten
Die Situation für minderjährige Personen, die im Ausland verheiratet worden sind, soll verbessert werden. Das hat der Bundesrat beschlossen. Konkret sieht der Bundesrat Änderungen für jene Minderjährigen vor, die im Ausland ohne nachweisbaren Zwang verheiratet worden sind. Sie sollen länger Zeit bekommen, um ihre Ehe für ungültig erklären zu lassen. Die Frist soll statt bis zum 18. Geburtstag neu bis zum 25. Geburtstag laufen. Ehen mit minderjährigen Personen werden in der Schweiz nur in Ausnahmefällen und nach einer Prüfung durch die Behörden toleriert.
Quelle:swisstxt
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