Bund stellt grosse Lockerungen in Aussicht

Bundesrat schlägt Aufhebung der Covid-Massnahmen vor

Bundesrat Alain Berset stellt massive Lockerungen der Corona-Massnahmen in Aussicht. (Bild: Screenshot)

Der vom Bundesrat angekündigte «Freedom Day» rückt näher. Der Bund stellt die komplette Aufhebung der Corona-Massnahmen in Aussicht. Nun sind die Kantone am Ball.

Nun ist offiziell, was während der letzten Tage landauf, landab diskutiert wurde: Der Bundesrat stellt massive Lockerungen der Corona-Massnahmen in Aussicht. Diese hatte sich unter anderem auch der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf gewünscht (zentralplus berichtete).

Bereits ab morgen Donnerstag wird die Home-Office-Pflicht in eine Empfehlung verwandelt. Zudem hebt der Bund die Quarantäne auf – selbst für Personen, die im selben Haushalt mit einer infizierten Person wohnen. Die Isolation von infizierten Personen gelten hingegen weiterhin.

Parallel dazu schickt der Bund zwei Varianten für weitere Lockerungen der Massnahmen bei den Kantonen in Konsultation. Diese haben bis am 9. Februar Zeit, dem Bund eine Rückmeldung zu geben. Die Lockerungen sollen dann am 17. Februar in Kraft treten.

Variante 1: Komplette Öffnung

Die bestehenden Massnahmen werden in einem einzigen Schritt aufgehoben. Konkret würde dies bedeuten:

  • Aufhebung der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen sowie Freizeit- und Kulturbetriebe.
  • Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden sowie anderen öffentlichen Innenräumen.
  • Keine Einschränkung mehr für private Treffen.
  • Auch die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen würde durch diesen Schritt hinfällig.

Der Bundesrat betont, dass eine solche vollständige Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden sei. Dieses Vorgehen sei darum nur dann angezeigt, wenn die Ansteckungswelle ihren Höhepunkt überschritten hat. Ansteckungszahlen sowie Hospitalisierungen müssen dafür zum Zeitpunkt der nächsten Bundesratssitzung am 16. Februar rückläufig sein.

Variante 2: Schrittweise Öffnung

Die bestehenden Massnahmen würden in zwei Schritten erfolgen. Dieses Szenario käme infrage, falls die epidemiologische Lage am 16. Februar bei der nächsten Sitzung des Bundesrats noch zu unsicher ist. Ab 17. Februar würde dann gelten:

  • Aufhebung der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen sowie für Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants würde eine Sitzpflicht gelten.
  • Aufhebung der Einschränkungen bei privaten Treffen.
  • Eine Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen entfällt. Die Kantone können eine solche aber selbstständig einführen.
  • Wo heute die 2G-plus-Regel gilt, gilt nur noch 2G. Davon betroffen wären etwa Discos oder Hallenbäder.

Die danach noch bestehenden Massnahmen, beispielsweise die Maskenpflicht, würde der Bundesrat in dieser Variante erst in einem zweiten Schritt aufheben.

Weitere Lockerungen in Konsultation

Bei der Einreise sollen keine Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz entfällt. Zudem will der Bund die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach einem Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufheben.

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