Bundesrat muss Verfahren prüfen

Wenn in der Bundesverwaltung etwas schief läuft, kann eine Administrativ- oder Disziplinaruntersuchung angeordnet werden. Nun soll der Bundesrat prüfen, ob diese Unterscheidung noch zweckmässig ist. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats SPK. Die Abgrenzung und die Wahl der Verfahrensart sei schwierig, schreibt die SPK. Der Entscheid habe jedoch wesentliche Folgen, etwa bei den Mitwirkungsrechten der betroffenen Personen und den Massnahmen, die nach Abschluss der Untersuchungen möglich seien. Mit einer Administrativuntersuchung wird abgeklärt, ob ein bestimmter Sachverhalt vorliegt. Eine Diszplinaruntersuchung richtet sich gegen Personen.

Quelle:swisstxt
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