Bundesrat mit neuen Corona-Massnahmen
Neu übernimmt der Bund die Kosten für Tests an Personen, die keine Symptome aufweisen, wenn diese im Rahmen von Massentests durchgeführt werden. Wer gegen Corona-Massnahmen verstösst, kann ab dem 1. Februar 2021 mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden. Die Quarantäne nach Kontakt mit einer infizierten Person kann nun mit einem negativen Testresultat ab dem 7. Tag beendet werden. Dasselbe gilt für Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Der Bund finanziert künftig auch das Impfen in der Apotheke. Härtefälle, ALV, Kulturbranche
Quelle:swisstxt
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