Ab Donnerstag, 17. Februar 2022

Bundesrat hebt Massnahmen auf – Maskenpflicht bleibt teilweise

Bundesrat hebt Massnahmen auf – einzig Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben noch bis Ende März (Bild: Screenshot)

Der Donnerstag 17. Februar wird zum «Freedom Day» für die Schweiz. Die Zertifikate fallen weg, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen und auch die Einschränkungen privater Treffen. Wir liefern wir eine Übersicht.

Der Bundesrat hebt ab Donnerstag fast alle Massnahmen auf. Von Zertifikat über Kapazitätsbeschränkungen bis (grösstenteils) der Maskenpflicht. Was genau gilt nun? Wir fassen es für dich zusammen:

Folgende Massnahmen sind ab Donnerstag 17. Februar aufgehoben:

  • Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
  • Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz
  • Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
  • Die Einschränkungen privater Treffen
  • Auch werden die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.
  • Die Home-Office-Empfehlung wird aufgehoben (die Arbeitgeber können nun selbst entscheiden

Noch gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden gelten noch bis Ende März
  • Maskenpflicht an gewissen Orten bis zum 31. März. Dies betrifft auch den öffentlichen Verkehr sowie Gesundheitseinrichtungen (ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen)
  • Positiv getestete müssen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation gehen
  • Die Covid-19-Verordnung besondere Lage regelt noch bis Ende März die Isolation sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.

Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Es gibt keine Covid-Zertifikate für die Schweiz mehr

Da die Zertifikatspflicht aufgehoben wird, braucht es auch keine Covid-Zertifikate für die Schweiz mehr. Daher werden auch keine Zertifikate ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Wer reisen will, bekommt in der Schweiz allerdings weiterhin ein Covid-Zertifikate, welches von der EU anerkannt ist. Laut Bundesrat muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen.

Tests grösstenteils eingestellt, die Tests in den Schulen bleiben

Die repetitive Testung wird nur noch in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert. Dies betrifft zum Beispiel die Gesundheitseinrichtungen, die sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierte Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen.

Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist.

Die Einzeltests werden weiterhin bezahlt. Die Antigentests in jedem Fall, und die PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.

Wirtschaftliche Unterstützung

Mit der Aufhebung der Massnahmen fällt auch die Notwendigkeit für die meisten Unterstützungsmassnahmen weg. Erwerbsausfall-Zahlungen werden für bestimmte Personengruppen weitergeführt. So gibt es bis am 30. Juni 2022 beispielsweise Unterstützung für Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind.

Insgesamt dürfte die rasche Aufhebung der Massnahmen zu Minderausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken gegenüber den eingestellten Beträgen führen.

Verwendete Quellen





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1 Kommentar
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 16.02.2022, 15:25 Uhr

    Bravo 🙂

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