Luzern musste Gesetz anpassen

Bundesrat hebt Einzonungsstopp im Kanton Luzern auf

Ein Blick vom Stanserhorn zeigt grosse Teile des Kantons Luzern. (Bild: les)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung diesen Mittwoch den Einzonungsstopp im Kanton Luzern per 1. Dezember 2019 aufgehoben. Der Einzonungsstopp galt seit dem 1. Mai 2019, weil die kantonale Mehrwertabgaberegelung die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllte. In der Zwischenzeit hat der Kanton Luzern seine Regelung angepasst.

Wird ein Grundstück als Bauland eingezont, so gewinnt es stark an Wert. Seit dem 1. Mai 2014 verpflichtet das Raumplanungsgesetz (RPG) die Kantone, auf Mehrwerten, die aus Einzonungen resultieren, eine Abgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben. Für die Umsetzung hatten die Kantone ab Inkrafttreten des Gesetzes fünf Jahre Zeit.

Die Luzerner Regelung zur Mehrwertabgabe erfüllte die Anforderungen des RPG bis zum Ablauf dieser 5-Jahres-Frist nicht (zentralplus berichtete). Denn die Regelung sah vor, dass die Abgabe erst bei Mehrwerten ab 100'000 Franken oder bei neu eingezonten Flächen ab 300 Quadratmeter zu erheben ist. Dies hat das Bundesgericht in einem Entscheid zum Kanton Tessin als bundesrechtswidrig erachtet.

Der Kanton Luzern hat seine Regelung mittlerweile angepasst. Die Freigrenze von 300 Quadratmetern wurde aufgehoben und die monetäre Freigrenze wurde auf 50'000 Franken herabgesetzt. Die angepasste Regelung soll am 1. Dezember 2019 in Kraft treten. Ist dies der Fall, hebt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin den Einzonungsstopp auf.

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