Klatsche für die Stadt Luzern: Brache am Bundesplatz bleibt noch lange
Das Kantonsgericht heisst eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan Bundesplatz Süd II gut. Die hässliche Brache im Herzen der Stadt dürfte damit noch Jahre bestehen bleiben. Für die Stadt heisst es damit: zurück auf Feld 1.
Seit mehr als zehn Jahren klafft mitten in der Stadt Luzern ein Loch. Im Juli 2012 hatte die damalige Eigentümerin des Grundstücks am Bundesplatz erstmals einen Gestaltungsplan eingereicht. Eine Beschwerde dagegen wurde erst vom Kantonsgericht und später vom Bundesgericht gutgeheissen. Nun scheint sich die Geschichte zu wiederholen.
2013 entschieden die Stimmbürgerinnen der Stadt Luzern, dass am Bundesplatz ein Hochhaus gebaut werden darf. Die maximale Höhe beträgt 35 Meter. Fünf Jahre später reichte die neue Besitzerin des Grundstücks einen zweiten Gestaltungsplan ein – gegen den der Verein Stadtbild Luzern Einsprache erhob.
Unterlagen waren mangelhaft
Der Luzerner Stadtrat wies diese ab. Und so landete der Fall erneut vor dem Kantonsgericht. Die vorgenommene Interessenabwägung sei «mangelhaft», rügt dieses nun. Es sei nicht ausreichend geprüft worden, in welcher Art und Weise der Neubau die benachbarten Bauten und das Ortsbild beeinflussen.
Die Stadt hat aus Sicht des Kantonsgerichts nicht aufgezeigt, inwieweit das geplante Bauwerk zur Ortsbildschutzzone B in Beziehung steht. Die vom Bundesgericht verlangte Gesamteingliederung sei nicht hinreichend thematisiert worden.
Die eingereichten Unterlagen seien unvollständig. Zudem sei der gewährten Bonus von 10 Prozent auf die Überbauungsziffer nicht zulässig. Der Entscheid des Kantonsgerichts kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.
Heiner Eiholzer, Präsident des kantonalen Verwaltungsgerichts, erklärte im letzten Oktober gegenüber zentralplus, warum sich solche Projekte dermassen lange verzögern können. Er sprach von Verzögerungen von bis zu 15 Jahren.
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Enrico Ercolani, 29.06.2021, 10:32 Uhr Das Wichtigste wäre, dass Einsprecher in Zukunft für Gerichtskosten und Schadenersatz belangt werden können, wenn sie unterliegen. Ich wäre auch dafür, dass dafür entsprechende Depos geleistet werden müssten! Leider zeigt die Vergangenheit, dass in sehr vielen Fällen Einsprachen gemacht wurden um Geld zu erpressen! Ein unschöner Effekt ist auch, dass die Verzögerungen zu höheren Mieten und Wohnungspreisen führen!
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterDavid L, 29.06.2021, 14:06 Uhr Die Einsprecher müssen bereits heute einen hohen Gerichtskostenvorschuss leisten und, falls sie unterliegen, die Kosten des Verfahrens tragen.
Eine Schadenersatzpflicht für Verzögerungen würde hingegen den Rechtsstaat ad absurdum führen. Dann könnte, insbesondere bei Grossprojekten, niemand mehr das Risiko einer Einsprache tragen. Folglich würden Projekte wie z.B. dieses am Bundesplatz einfach durchkommen, selbst wenn sie, wie im vorliegenden Fall, nicht gesetzeskonform sind. Darauf dass die Städte bzw. Gemeinden beim Baubewilligungsverfahren eine korrekte Prüfung vornehmen kann man sich nämlich gerade nicht verlassen, wie dieser Fall hier wieder einmal bewiesen hat.
Wer so tut als seien die Einsprecher «schuld» an den Verzögerungen (nota bene in einem Fall, bei dem die Einsprache ja nun notwendig und berechtigt war), der macht den Gärtner zum Bock.
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Bryan, 25.06.2021, 19:16 Uhr Langsam finde ich es mühsam das keine Stadtentwicklung zugelassen wird. Mit Heimmatschutz hat dies nichts mehr zu tun. Ich hoffe es geht weiter ans Bundesgericht, ich überlege mir ein Verein für ein modernes Stadtbild zu gründen uns so Gegenwehr zu geben.
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterLuft für alle!, 24.06.2021, 17:37 Uhr Lieber eine Brache, als ein Hochhaus. Zudem nimmt das Hochhaus dem Café Fédéral die Sonne weg, nicht zu denken an die durch das Hochhaus erhöhte Schadstoffbelastung in den Lungen der Cafégäste, verursacht durch die eingeschränkte freie Luftzirkulation Richtung Süden.
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterSepp Hugentobler, 24.06.2021, 08:37 Uhr Einerseits sehr dämlich von Seiten der Stadt, welche auch beim ewl-Areal einen ähnlichen «Schlungg» mit der Ausnutzungsziffer drehen will.
Andererseits etwas peinlich seitens der Familie Guekos, nicht selbst hinzustehen und zuzugeben, dass es ihnen wohl primär um die Wertminderung ihrer Immobilien direkt daneben geht. Das ist zwar pure Vermutung, aber schon auffällig, dass unter dem Deckmantel «Verein Stadtbild» seit Jahren jegliche Bauprojekte auf dem Areal aufs Blut bekämpft.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterRashid Dostum, 24.06.2021, 09:12 Uhr So vertritt jeder seine Interessen. Scheint mir nur legitim.
Und der Stadt bliebe ja noch der Gang ans Bundesgericht.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterMelchior, 24.06.2021, 14:12 Uhr Das ist auch meine Einschätzung: Die Familie Guekos verteidigt hier, schon immer, einzig und allein Eigeninteressen. Ums «Stadtbild» geht es ihnen dabei nicht.
Und ja, natürlich darf sie das. Ebenso darf man das unsympathisch finden (- und durchaus auch ganz schön verlogen, da seit jeher mit Deckmäntelchen «für alle» unterwegs, wenn es eben gerade nur um ihr persönliches Hab und Gut geht).
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Tim, 23.06.2021, 22:17 Uhr Wieder einmal mehr, nur Peinlich wie sich irgendwelche Gegner zusammentun und Konsequent, gegen gross Projekte sind. Liebe Stadt Luzerner Bevölkerung, wir müssen in die Höhe Bauen, die Ressourcen in der Breite sind ausgeschöpft. Wieso geht es in der Stadt Zug ohne Probleme und bei uns gibt es so viele Einsprachen? Ich verstehe es nicht.
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterJorge Theiler, 23.06.2021, 16:59 Uhr Das Kantonsgericht vertritt die Interessen des Kantons und seiner Entourage. Deshalb heisst es auch Kantonsgericht.
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterLaurin Villiger, 23.06.2021, 16:19 Uhr Wenn wenigstens der geplante Veloweg hinter der Brache, unter der Langensandbrücke zur Zentralstrasse endlich gebaut würde …
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterPeter Lehmann, 24.06.2021, 08:40 Uhr Schön wär’s und schon längstens dringend nötig, das Freigleis ohne Kreuzung des Bundesplatzes mit dem Bahnhof zu verbinden! Nur wäre während der Bauzeit im 3. Jahrtausend dann die Durchfahrt wohl wieder erschwert, weshalb man jetzt nichts dergleichen macht..
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Scheidegger, 23.06.2021, 16:05 Uhr DDR-Gedächtnis-Intoleranz. Dies ist lediglich die Verhinderung marktwirtschaftlicher Bewirtschaftung von Grundeigentum!
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎1Daumen runterAlphoernchen, 23.06.2021, 19:51 Uhr Können Sie mir bitte kurz erklären, wie das mit den 10% Bonus auf die Ueberbauungsziffer entstanden ist? GIbts dazu eine Rechtsgrundlage?
P.S.: Auch eine marktwirtschaftliche Bewirtschaftung von Grundeigentum sollte sich eigentlich innerhalb des geltenden Rechts abspielen – mit DDR hat das eher wenig zu tun, vielleicht aber ein wenig mehr mit Raubtierkapitalismus, wenn wir schon mit Begriffen aus dem Schlagwörterfundus operieren wollen.
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Wenn das Gericht feststellt, dass auch Bauprojekte welche die Stadt (warum auch immer) liebend gerne fördern würde sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten haben, dann hat das wenig mit DDR oder Intoleranz zu tun. Es zeigt ganz einfach, dass der Rechtsstaat sich nicht beliebig zur Seite schieben lässt, auch wenn dem Stadtrat und den Investoren die Gesetzeslage vielleicht gerade nicht in den Kram passt.
Wären die Vorgänge rund um das Projekt rechtskonform gewesen, dann hätte es jetzt wohl kaum Probleme mit dem Gericht gegeben. Das Luzerner Kantonsgericht ist ja jetzt nicht gerade dafür bekannt, im Zweifel Partei gegen die Behörden zu ergreifen. Hier gab es offenbar keine Zweifel.Man könnte sich jetzt natürlich die Frage stellen, wieso Projekte welche die Stadt Luzern bewilligt hat (und gegen welche sie Einsprachen abgelehnt hat) immer mal wieder vor Gericht kippen. Kennt man auf der Baudirektion die Gesetzeslage nicht, oder dürckt man gerne mal ein Auge zu in der Hoffnung, dass niemand den teuren Rechtsweg beschreitet?
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Es existitiert schon eine Rechtsgrundlage dafür, dass in Ausnahmefällen ein solcher Bonus gewährt werden kann.
Die Gewährung des Bonus liegt dabei aber nicht im freien Ermessen der Baudirektion sondern ist an eine Reihe von zu erfüllenden Kriterien gebunden.
Im vorliegenden Fall hat das Gericht nun offenbar festgestellt, dass der Bonus zu unrecht gewährt wurde.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Dunning-Kruger, 23.06.2021, 15:24 Uhr Sie Stadt Luzern macht mit Sicherheit im Handumdrehen und mit unerhörter Leichtigkeit eine wunderhübsche, sehr lebenswerte Kulturbrache daraus. Oder noch besser: Die Wagenburg Eichwäldli kann dort ab Herbst 2021 angesiedelt werden – Platz ist genügend vorhanden und der Bedarf ausgewiesen. Zwischennutzungen will ja SR Jost auf Teufel komm raus. Hier bahnt sich die nächste an. Es läuft echt rund!
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