Illegaler Werkhof in Neuenkirch

Bundesgerichtsurteil kann schweizweit grosse Folgen haben

Wegen dem neuen Gerichtsurteil könnten bald schweizweit Abrissbagger auffahren. (Symbolbild) (Bild: Gemeinde Kriens)

Ein Werkhof in Neuenkirch im Kanton Luzern wird zum juristischen Präzedenzfall. Ein Bauunternehmen hat vor Jahren einen Werkhof gebaut – ausserhalb der Bauzone. Das Bundesgericht hat am vergangenen Mittwoch ein Urteil gefällt, dass solche Gebäude abgerissen werden müssen. Ein Urteil, das schweizweit grosse Folgen haben könnte.

Rund 30 Jahre existiert der Werkhof in Neuenkirch im Kanton Luzern schon. Nun soll er abgerissen werden. Der Grund dafür liegt in einem Urteil, das am vergangenen Mittwoch vom Bundesgericht gefällt wurde (zentralplus berichtete). Innerhalb von Bauzonen gilt die Regelung, dass ein illegal erstelltes Gebäude oder ein Anbau stehen bleiben darf, wenn 30 Jahre lang niemand Beschwerde einlegt. Bis anhin ging man vielerorts davon aus, dass diese Regelung auch ausserhalb einer Bauzone gilt – wie beim Werkhof in Neuenkirch.

Dieses Spiel auf Zeit haben in der Schweiz viele gewagt. Gemäss einem Beitrag von «SRF» ist der Hof in Neuenkirch nur eines von rund 600'000 Bauwerken, das ausserhalb einer Bauzone errichtet wurde.

Das Bundesgericht räumt nun mit dieser Annahme auf. Illegal bleibt illegal. Auch ein jahrzehntelanges Bestehen, wie beim Ökihof in Neuenkirch, rechtfertigt keine Standortsicherheit. Für Raimund Rodewald von der Stiftung Landschaftsschutz ist das Urteil ein wichtiges Signal: «In letzter Zeit hat sich eine Liederlichkeit im Umgang mit dem Bauen ausserhalb der Bauzone festgesetzt», sagte er gegenüber «SRF». Dieser Entscheid sei nun massgebend.

Urteil stösst auf Zustimmung

Begrüsst wird das Urteil auch beim Bundesamt für Raumentwicklung ARE. Denn mit dem Urteil werde Klarheit geschaffen, heisst es im Beitrag weiter. Denn viele Kantone seien bisher davon ausgegangen, dass die 30-Jahre-Frist auch ausserhalb der Bauzone gelte – so auch in Luzern. Zwar hat der Kanton den Rückbau einiger Anbauten beim Werkhof angeordnet, aber keinen kompletten Abriss für Gebäude, die vor 1983 erstellt wurden.

«Meistens wissen die Behörden, wo sich illegale Bauten befinden, und müssen nun durchgreifen.»

Thomas Kappeler, Leiter der Sektion Recht beim Bundesamt für Raumentwicklung

Nun soll schweizweit ein kritisches Auge auf solche Bauten geworfen werden. Besonders betroffen sein werden gemäss Fadri Ramming, Generalsekretär der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, vor allem Bergregionen mit ihren Maiensässen und Rustici. Durch das Urteil werden auch die Kantone in die Pflicht genommen. Thomas Kappeler, Leiter der Sektion Recht beim Bundesamt für Raumentwicklung, gegenüber «SRF»: «Die Pendenzenlisten werden nicht kürzer. Meistens wissen die Behörden, wo sich illegale Bauten befinden, und müssen nun durchgreifen.»

Im vorliegenden Fall des Werkhofs in Neuenkirch ist das Schicksal klar: Die Bauten müssen abgerissen werden, weil sie in der Landwirtschaftszone stehen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von paul
    paul, 03.05.2021, 19:01 Uhr

    da bin ich aber gespannt ob und wo der hebel angesetzt wird. oder ob diese weiterhin den schutz der gemeinde geniessen werden?
    beim pilatushats ja nicht alle erwischt.. spannend

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