Bundesgericht zu Droge Crystal Meth

Ab einer Menge von 12 Gramm der synthetischen Droge Crystal Meth kann davon ausgegangen werden, dass damit die Gesundheit vieler Menschen gefährdet wird und somit ein schweres Drogendelikt vorliegt. Dies hat das Bundesgericht neu entschieden. In der aktuellen Fassung des Betäubungsmittelgesetzes wird die Menge als Anhaltspunkt für einen schweren Fall nicht mehr genannt. Dies bedeutet laut Bundesgericht aber nicht, dass dieses Kriterium aufgegeben worden sei. In früheren Fällen hatte das Bundesgericht festgelegt, dass 12 Gramm Heroin, 18 Gramm Kokain, 200 LSD-Trips oder 36 Gramm Amphetamin die Gesundheit vieler Menschen gefährden können.

Quelle:swisstxt
Bundesgericht zu Droge Crystal Meth
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon