Polizeikosten: Linke erhalten teilweise Recht

Bundesgericht streicht Teil des Luzerner Polizeigesetzes

Demonstrieren kann mit dem neuen Polizeigesetz zu einer heiklen und teuren Angelegenheit werden.

(Bild: bra)

Die Kosten eines Polizeieinsatzes dürfen nicht gleichmässig auf die Teilnehmer von gewaltsamen Demos überwälzt werden. Dies hat das Bundesgericht am Mittwoch entschieden. Es hob die entsprechende Bestimmung im Luzerner Polizeigesetz auf.

Die Bundesrichter  hielten fest, dass die Überwälzung der Kosten eines Polizeieinsatzes zu gleichen Teilen auf Teilnehmer nicht verfassungskonform ist. Dies meldet die Nachrichtenagentur sda am Mittwoch. Der  Absatz des Luzerner Polizeigesetzes lasse es nicht zu, dass je nach Intensität der Beteiligung abgestuft werde. Er wurde von den Lausanner Richter kurzerhand gestrichen.

Anders sieht das Bundesgericht die Lage bei der Kostenüberwälzung auf Veranstalter. Die entsprechende Bestimmung sei ausreichend klar, fanden die Richter im Rahmen der öffentlichen Sitzung.

Linke erhalten Recht

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern (DJL), die SP und Grüne sowie deren Jungparteien, der Luzerner Gewerkschaftsbund und drei Einzelpersonen hatten Beschwerde gegen das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Polizeigesetz eingereicht.

Sie wollten, dass die entsprechenden Bestimmungen für die Kostenüberwälzung im Gesetz aufgehoben wird. Diese sehen vor, dass bei Veranstaltungen, bei denen es zu Gewalt an Personen oder Sachen kommt, Kosten eines Polizeieinsatzes auf die entsprechenden Veranstalter beziehungsweise Randalierer überwälzt werden können.

Maximal dürften gemäss dem Gesetz 30’000 Franken dem Veranstalter oder eine randalierende Person verrechnet werden.

Es handelt sich um das Bundesgerichtsurteil 1C_502/2015,  veröffentlicht am 18.01.2017

Lesen Sie dazu mehr heute Nachmittag auf zentralplus.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon