Bundesgericht rügt «Rundschau»-Bericht
Die Sendung «Rundschau» von Fernsehen SRF hätte laut Bundesgericht nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass dem Genfer Staatsrat Pierre Maudet eine wichtige Rolle im Goldhandel zukommt. Das Bundesgericht stützt damit einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI und lehnt eine Beschwerde von SRF ab. Obwohl Maudet der «Rundschau» trotz mehreren Anfragen kein Interview gewährt habe, entbinde das nicht von der Pflicht, sein Verhalten in einen Gesamtkontext zu stellen. Der Bericht habe aber aus Sicht des Publikums einen wichtigen Beitrag zur Rolle der Vereinigten Arabischen Emirate und der Schweiz im Goldhandel geleistet.
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