Kosovarin darf vorerst bleiben

Bundesgericht pfeift Luzerner Kantonsgericht zurück

Das Bundesgericht reicht einen Fall an das Luzerner Kantonsgericht zurück. (Bild: PD)

Die Luzerner Behörden wollten einer Kosovarin nach ihrer Scheidung die Aufenthaltsbewilligung entziehen. Weil in der Ehe häusliche Gewalt im Spiel war, muss der Fall aber nochmals detaillierter angeschaut werden.

Geht die Ehe zwischen einer Ausländerin und einem Schweizer in die Brüche, so erlischt normalerweise auch die Aufenthaltsbewilligung der ausländischen Person. Genau so handelte auch das Luzerner Amt für Migration, als es ein Gesuch einer Kosovarin um die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung im Juli 2016 ablehnte. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie das Kantonsgericht stützen diese Praxis. Doch nun pfeift das Bundesgericht die Luzerner zurück.

Worum geht’s? Die betroffene Kosovarin kam im Februar 2014 in die Schweiz und heiratete nicht einmal drei Wochen später einen Schweizer. Die Ehe wurde vier Jahre später geschieden. Im angesprochenen Fall war häusliche Gewalt im Spiel. So reichte die Frau gegen ihren damaligen Ehemann Strafanzeige wegen Tätlichkeiten, Drohung in einer Beziehung und Nötigung ein, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Gemäss Bundesrichtern gelte es zu klären, ob die Kosovarin im Trennungszeitpunkt vor einem Dilemma stand zwischen einer unzumutbaren Weiterführung der Ehe und einer unzumutbaren Beendigung ihres Aufenthaltsrecht. Das Kantonsgericht hatte unterlassen abzuklären, ob und in welchem Ausmass häusliche Gewalt stattfand. Das müssen die Luzerner nun noch nachholen. Bis es so weit ist, darf die Kosovarin in der Schweiz bleiben.

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