Bundesgericht: Luzerner Standort soll bleiben

Der Luzerner Standort des Bundesgerichts scheint gerettet. Eine Verlegung nach Lausanne war in Folge der Revision des Bundesgerichtsgesetzes ein Thema, nun wird immer deutlicher: Alles bleibt wie es ist.

Die zwei sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts befinden sich im altehrwürdigen Gebäude am Schweizerhofquai 6. Und das seit beinahe hundert Jahren. Im Herbst 2014 dann der Paukenschlag: Die Bundesgerichtsabteilungen sollen nach Lausanne verlegt und mit den dortigen Abteilungen zusammengeführt werden, entschied das Plenum des Bundesgerichts. Für die 80 Angestellten in Luzern natürlich ein harter Schlag.

Intervention der Luzerner Regierung fruchtete

Jetzt hat die Luzerner Regierung diese Befürchtungen beschwichtigt, wie die «Neue Luzerner Zeitung» NLZ schreibt. Die beiden sozialrechtlichen Abteilungen würden auch weiterhin in Luzern bleiben, habe die Regierung diesen Donnerstag in ihrer Stellungnahme zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) mitgeteilt.

Paul Winiker (SVP), Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor, sagt gegenüber der NLZ: «Gemäss unseren Informationen ist die Aufhebung der Luzerner Abteilung des Bundesgerichts kein Thema mehr.» Auch in Zukunft werde sich die Luzerner Regierung für den Standort Luzern wie auch für die anderen dezentralen Abteilungsstandorte einsetzen, so Winiker.

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