Bundesanwalt soll älter sein dürfen
Die Rechtskommission des Ständerats möchte die Alterslimite für die Stelle der Bundesanwältin beziehungsweise des Bundesanwalts auf 68 Jahre erhöhen. Die heutige Regelung mit Alter 65 sei nicht mehr zeitgemäss. So könnten Eidgenössische Richterinnen und Richter beispielsweise bis 68 im Amt bleiben, Angehörige der Bundesverwaltung könnten ihre Lebensarbeitszeit gar bis zum 70. Altersjahr verlängern. Mit der Massnahme soll nach dem Rücktritt von Bundesanwalt Michael Lauber der Kreis der Kandidierenden erweitert werden. Die Wahl der Nachfolge Laubers soll in der Frühjahrssession der Eidgenössischen Räte erfolgen.
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