Nächste Corona-Massnahmen

Bund scheint Maskenpflicht im Freien zu prüfen

Eine Maskenpflicht im Freien könnte bald Tatsache sein. (Symbolbild: Andreas Busslinger)

Ein Entwurf zu möglichen neuen Corona-Massnahmen ist an die Öffentlichkeit gelangt. Darin werden mehrere weitreichende Schritte formuliert.

Offiziell informiert Bundesrat Berset erst am kommenden Mittwoch über die nächsten Massnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Nun berichtet der «Blick» aber über einen Konsultationsentwurf, der im Vorliegen soll.

Darin werden mehrere drastische Massnahmen formuliert, die nun mit den Kantonen besprochen werden sollen. Dazu gehören folgenden Punkte:

  • Maskenpflicht im Freien: Die Maskenpflicht wird massiv ausgedehnt. Sie gilt auch im Freien, wenn es sich um Siedlungsgebiete handelt.
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen: Dies gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben. Ausnahmen sind Kinder unter 12 Jahre oder Restaurantgäste, wenn sie am Tisch sitzen.
  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Auch am Arbeitsplatz in Innenräumen gilt eine Maskenpflicht – ausser, man ist alleine im Büro. Oder man kann aus Sicherheitsgründen keine Maske tragen. Die Arbeitgeber sollen aber dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden möglichst im Homeoffice arbeiten können.
  • Veranstaltungsgrenze bei 50 Personen: Für öffentliche Veranstaltungen gibt es eine Obergrenze von 50 Personen. Ausgenommen von der Beschränkung der Personenzahl sind politische Versammlungen der Legislativen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.
  • Familienfestlimite bei 15 Personen: An privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis dürfen maximal 15 Personen teilnehmen.
  • Sperrstunde für Gastrobetriebe: Für Gastro- und Clubbetriebe gibt es eine Sperrstunde von 22 bis 6 Uhr.
  • Discos schliessen: Diskotheken und Tanzlokale müssen schliessen, Tanzveranstaltungen werden verboten.
  • Zugangsbeschränkungen für Läden oder Kinos: Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen wie etwa Läden wird verschiedentlich beschränkt. So dürfen in Läden nur eine Person auf vier Quadratmeter kommen. In Theatern, Konzertsälen und Kinos darf im Grundsatz nur jeder zweite Sitz besetzt werden.
  • Fernunterricht an höheren Schulen: Die Universitäten und weitere höhere Schulen müssen zurück in den Fernunterricht. Nur die obligatorische Schule und die Sekundarstufe II bleibt im Präsenzunterricht. Für Lehrpersonen und Kinder ab der 7. Klasse gilt künftig ebenfalls Maskenpflicht.
  • Einschränkungen im Sport: Sportaktivitäten ausserhalb des Profisports werden eingeschränkt. Zulässig sind nur Sportarten ohne Körperkontakt mit maximal 15 Personen. In Innenräumen muss dabei Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Im Freien muss eine Maske getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Einschränkungen in der Kultur: Im nicht-professionellen Bereich sind Proben und Auftritte bis maximal 15 Personen zulässig. – aber mit Schutzmaske und Abstand. Proben und Konzerte von Chören und mit Sängern sind untersagt. Im professionellen Bereich sind Proben und Auftritte von Künstlern und Ensembles grundsätzlich erlaubt.

Wie viel umgesetzt wird bleibt offen

Welche von diesen Ideen umgesetzt wird, ist derzeit noch völlig offen. Die Rückmeldungen der Kantone sind hierbei entscheidend. Diese können selbst Verschärfungen der Massnahmen umsetzen. Luzern hat dies soeben getan (zentralplus berichtete)

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Lozärner Pastete
    Lozärner Pastete, 24.10.2020, 20:50 Uhr

    Also wer wegen der Maskenpflicht Suizid begibt hat bestimmt ganz andere Probleme, hören sich doch auf mit diesem Geleier. Die Luzerner tragen während der Fünften Jahreszeit sogar Freiwilig eine Maske oder soll es „Grendpflecht“ genannt werden und alle sind zufrieden?

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