Bund: Keine Genugtuung für Syrerin
Nach einer Ausschaffung von Brig nach Domodossola brachte eine Syrerin ihr Kind tot zur Welt. In diesem Fall von vor sechs Jahren will das Eidgenössische Finanzdepartement der Frau nun keine Genugtuung bezahlen. Obschon der Grenzwächter, der für die Rückschaffung zuständig war, wegen Körperverletzung und Nichtbefolgen von Dienstvorschriften verurteilt wurde, könne er nicht für den Tod des Babys verantwortlich gemacht werden, urteilt das Departement. Zudem seien die Behörden nicht für das seelische Leid der Mutter verantwortlich. Die Anwältin der betroffenen Familie wird den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
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