Bund bezahlt keine Entschädigungen

Veranstaltungen, die jetzt abgesagt werden müssen, werden nicht durch den Bund entschädigt. Im Epidemiegesetz gebe es keine Haftungsregelung, sagte Bundesrat Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Bereits jetzt ist klar, dass vom Verbot verschieden anstehende Veranstaltungen betroffen sind, etwa die Basler Fasnacht oder der Autosalon in Genf. Aber auch zahlreiche Konzerte oder Sportveranstaltungen, die höchstens noch in leeren Stadien ohne Publikum durchgeführt werden können. Das Veranstaltungsverbot in der Schweiz gilt vorerst bis zum 15. März. Es kann aber verlängert oder je nach Situation angepasst werden.

Quelle:swisstxt
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