Kritik an Konzerten in Zuger Strafanstalt

Bürgerliche fordern: Schluss mit Konzerten für Kriminelle

Einmal jährlich findet in der Strafvollzugsanstalt Bostadel ein Konzert für Gefangene statt. Das stösst bei einigen Kantonsräten auf Unverständnis.

(Bild: wia)

Seit zehn Jahren findet in der Zuger Strafanstalt Bostadel alljährlich ein Konzert für die Gefangenen statt. Bürgerliche Politiker fordern von der Zuger Regierung nun, dass er diese Veranstaltungen stoppt.

Seit zehn Jahren findet in der Zuger Strafanstalt Bostadel an der jährlichen Weihnachts-Jahresendfeier ein Konzert für die Gefangenen statt. Drei bürgerlichen Politiker passt das gar nicht in den Kram, sie wollen das künftig verhindern.

Die Kantonsräte Pirmin Andermatt (CVP), Florian Weber (FDP) und Beni Riedi (SVP) gelangten im November mit einer kleinen Anfrage an den Zuger Regierungsrat (zentralplus berichtete).

Nun doppelt das überparteiliche Komitee nach und hat das Postulat «Keine Konzerte für Schwerkriminelle» eingereicht. Darin fordern die drei bürgerlichen Politiker und weitere Mitunterzeichner vom Zuger Regierungsrat, dass Schluss ist mit Konzerten in der interkantonalen Strafanstalt Bostadel.

Beitrag zur Resozialisierung

Laut Zuger Regierung kosteten die Konzerte jeweils zwischen 2’000 und 2’800 Franken und wurden aus dem Insassenfonds bezahlt, welcher durch Bussgelder der Gefangenen geäufnet wird. Aber die Politiker stören sich weniger an den Kosten als an der Tatsache, dass Kriminelle Unterhaltung erhielten und die Regierung das nicht kommunizierte.

Der Regierungsrat will mit den Konzerten das soziale Verhalten der Gefangenen fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. «Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung der Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen», schrieb die Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage. Kulturelle Angebote seien in sämtlichen Straf- und Justizvollzugsanstalten gängig.

Flucht- und Allgemeingefahr

Der Begriff «Resozialisierung» lasse viel Spielraum zu, entgegen die Postulanten. Die Annehmlichkeiten einer Strafanstalt dürfe trotz sozialen Verpflichtungen gegenüber den heimischen Vorzügen nicht überwiegen.

«Weil in der besagten Strafanstalt nicht etwa Kleinkriminelle sondern Wiederholungstäter und Straftäter mit besonderer Flucht- oder Gemeingefahr sitzen, wird der Regierungsrat aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass in Zukunft auf solche Konzerte verzichtet wird», heisst es im Vorstoss.

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