Bürgerinnen und Bürger dürfen Dokumente einsehen

Im Kanton Zug gilt bald das Öffentlichkeitsprinzip. Das Parlament hat die Vorlage am Donnerstag in zweiter Lesung verabschiedet. Nun erhalten die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu amtlichen Dokumenten.

Die Schlussabstimmung im Kantonsrat fiel mit 40 zu 29 Stimmen. Mit einem Minderheitsantrag versuchte die CVP noch, die Sitzungsprotokolle von Kantons- und Regierungsrat vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen. Allerdings hatte sie mit ihrem Anliegen keinen Erfolg. Der Antrag wurde mit 50 zu 23 Stimmen abgelehnt.

Das Gesetz wird nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft gesetzt. Das wird voraussichtlich Mitte 2014 der Fall sein. Zug ist in Sachen Transparenz ein Nachzügler. Im Kanton Bern beispielsweise ist das Öffentlichkeitsprinzip seit rund 15 Jahren in Kraft.

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