Tamedia feiert «Urteil für die Medienfreiheit»

Buchverbot: Jolanda Spiess-Hegglin will vor Bundesgericht

Jolanda Spiess-Hegglin ist überzeugt, dass in dem Buch von Michèle Binswanger erneut intime Details von der Zuger Landammann-Feier ausgebreitet werden. (Bild: Archivbild ber)

Die Journalistin Michèle Binswanger darf ein Buch über die Landammann-Feier 2014 schreiben. Das hat das Zuger Obergericht entschieden. Tamedia feiert den Entscheid als «Urteil für die Medienfreiheit». Jolanda Spiess-Hegglin, welche die Veröffentlichung verhindern wollte, macht vor allem ein Punkt zu schaffen.

Jolanda Spiess-Hegglin hat aus Sicht des Zuger Obergerichts selber dazu beigetragen, dass über die Landammann-Feier 2014 bis heute diskutiert wird. Und zwar indem sie sich beispielsweise gegen die Berichterstattung im «Blick» juristisch zur Wehr setzte und sich öffentlich zu diesen Verfahren äusserte. Aus diesem Grund kann sie sich – so das Urteil – nicht mehr auf ihre Intimsphäre berufen. Anders gesagt: Sie kann aus Sicht des Obergerichts nicht verlangen, dass über die Geschehnisse dieser Nacht nicht berichtet wird (zentralplus berichtete).

Mit seinem Urteil kippt das Zuger Obergericht den Entscheid der Vorinstanz, welche die Veröffentlichung eines Buches der Journalistin Michèle Binswanger über den Fall verboten hatte. Das Kantonsgericht hatte noch argumentiert, dass eine Persönlichkeitsverletzung nicht weniger schlimm wird, je mehr darüber berichtet wird (zentralplus berichtete).

«Wer sich (...) in der Öffentlichkeit (...) gegen den Eingriff in eine Intimsphäre wehrt, hat nicht weiter Anrecht auf Schutz.»

Jolanda Spiess-Hegglin

«Das Urteil sagt eigentlich auf den Punkt gebracht: Wer sich juristisch und folglich in der Öffentlichkeit gegen den Missbrauch der Medien und den Eingriff in eine Intimsphäre wehrt, hat nicht weiter Anrecht auf Schutz», schreibt Jolanda Spiess-Hegglin auf Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme. «Meine Intimsphäre ist nun Allgemeingut, sagt das Gericht.» Aus ihrer Sicht ist das eine «verheerende, aus der Zeit gefallene Argumentation, welche in einer zeitgemässen Rechtsprechung eigentlich nichts verloren hat».

Spiess-Hegglin kündigt gegenüber zentralplus an, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, sofern sie eine Finanzierung bewerkstelligen kann. Bislang kostete der Rechtsstreit um das Buch rund 30'000 Franken, für welche die ehemalige Kantonsrätin aufkommen soll.

Anonymisierung dient dem Schutz der Betroffenen

Die Zuger Landammann-Feier von 2014 sorgte wochenlang für Schlagzeilen. Dies, weil der Verdacht aufkam, dass es an deren Rande zu einem Sexualdelikt gekommen sein könnte. Normalerweise berichten Medien über solche Fälle sehr zurückhaltend und vor allem anonymisiert, um die Beteiligten zu schützen. Vorliegend war das ganz anders. Über die mutmasslichen Geschehnisse an der Landammann-Feier wurde geradezu exzessiv berichtet, über 2'500 Artikel sollen in der Zwischenzeit darüber geschrieben worden sein. Was in der Nacht genau geschehen ist, wurde nie geklärt.

«Ohne Öffentlichkeit hätte ich meine Rechte gerichtlich nicht einfordern können, da dies nur mit einem Crowdfunding möglich war.»

Jolanda Spiess-Hegglin

Was hingegen geschehen sein soll, ist wegen der ausufernden Medienberichterstattung allgemein bekannt. Die Frage ist: Dürfen diese Informationen weiterhin in einer Publikation verwendet werden, obwohl sie ursprünglich persönlichkeitsrechtlich hätten geschützt werden müssen? Das Bundesgericht hat sich zu der Frage noch nicht explizit geäussert.

Recht auf Vergessen – aber nicht in diesem Fall

Allerdings wird im Urteil des Obergerichts ein Entscheid zitiert, in welchem sich das höchste Schweizer Gericht dahingehend geäussert hat, dass öffentliche Informationen «durch den Zeitablauf wieder zum Intim- und Privatbereich» werden können. Vorliegend kommt dieses «Recht auf Vergessen» aus Sicht der Zuger Richter aber nicht zum Zug, weil sich Jolanda Spiess-Hegglin – wie gesagt – öffentlich über das Gerichtsverfahren gegen den «Blick» geäussert hat.

«Es kann nicht sein, dass eine einzelne Journalistin ausgeschlossen wird, nur weil sie kritisch gegenüber einer Protagonistin ist.»

Arthur Rutishauser, Chefredaktor Tamedia

«Ohne Öffentlichkeit hätte ich meine Rechte gerichtlich nicht einfordern können, da dies nur mit einem Crowdfunding möglich war», meint dazu Jolanda Spiess-Hegglin. «Ich war nicht in der Lage, so viel Geld in diese Aufarbeitung stecken zu können. Reiche Menschen können das, ihre Intimsphäre wäre dann wohl noch immer geschützt.»

Der Entscheid ist kein Freibrief

Was ist in diesem Fall höher zu gewichten: die Persönlichkeitsrechte oder die Medienfreiheit? Aus Sicht von Tamedia, der Arbeitgeberin von Michèle Binswanger, muss es die Letztere sein. «Wir begrüssen den Entscheid des Zuger Obergerichts. Er bekräftigt die grosse Bedeutung der Medienfreiheit und setzt ein wichtiges Zeichen für den unabhängigen Journalismus», schreibt Arthur Rutishauser, Chefredaktor Redaktion Tamedia und SonntagsZeitung, stellvertretend in einer schriftlichen Stellungnahme an zentralplus.

In einem Kommentar im «Tages-Anzeiger» bezeichnet Ruthishauser den Entscheid als ein «Urteil für die Meinungsfreiheit». Es müsse möglich sein, über ein Ereignis frei zu berichten. «Es kann nicht sein, dass eine einzelne Journalistin davon ausgeschlossen wird, nur weil sie kritisch gegenüber einer Protagonistin ist», schreibt er.

«Es gilt, wie auch sonst, den Persönlichkeitsschutz zu beachten und die journalistischen Standesregeln einzuhalten.»

Arthur Rutishauser, Chefredaktor Tamedia

Der Entscheid des Obergerichts ist aus seiner Sicht «ein klarer Entscheid gegen vorauseilende Zensur und für die Pressefreiheit». Dass das Gericht das Buchverbot aufgehoben habe, sei aber kein Freibrief. «Es gilt, wie auch sonst, den Persönlichkeitsschutz zu beachten und die journalistischen Standesregeln einzuhalten, das versteht sich von selbst. Daran müssen sich unsere weitere Berichterstattung und auch das Buch von Binswanger messen lassen.»

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8 Kommentare
  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 14.09.2021, 20:03 Uhr

    Die «Never-Ending-Story» über persönliche Befindlichkeiten geht in die nächste Runde. Nun will Frau Spiess-Hegglin also bis vor Bundesgericht ziehen. Die Posse geht also in die nächste Runde. Hat Frau Spiess-Hegglin denn Kenntnis über den Buchinhalt? Oder geht es hier am Ende doch nur über «ungelegte Eier»? Bei dieser ganzen Geschichte die mittlerweile bald 7 Jahre zurückliegt wird die Wahrheit wohl niemals ans Licht kommen, denn der zweite Direktbeteiligte am Fall und an dieser Feier die entgleist sein sollte, schweigt wohlweislich und ich denke auch zurecht.

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    pit.sommer, 09.09.2021, 05:48 Uhr

    Ich gehe davon aus, dass sich Frau Binswanger bewusst ist wie viele Stunden sie für ein Buch an ihren Schreibtisch sitzen muss. Auch wenn Frau Spiess-Hegglin unter anderem ein sehr attraktive
    Frau ist, dürfte es sehr wenige Leute interessieren was an der Landammann-Feier 2014 alles geschehen ist und somit kaum die Kosten für dieses Werk decken.

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    • Profilfoto von Hugo Ball
      Hugo Ball, 09.09.2021, 07:13 Uhr

      Schliessen Sie nicht von Ihrer selektiven Wahrnehmung auf die Wahrnehmung anderer.
      Als Beispiel: Ich finde Frau Spiess-Hegglin ausgesprochen unattraktiv. Des Weiteren bin ich der Meinung, dass es ziemlich breite Schichten interessiert, was an der Landammannfeier – auch unter Einnahme einer anderen Perspektive, als diejenige von Frau Spiess-Hegglin, vorgegangen ist. Anders ist nicht zu erklären, dass das Thema noch bald eine Dekade später in der einen oder anderen Form in den Medien äusserst präsent ist. Das liegt nicht zuletzt auch an Frau Spiess-Hegglin selber!

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  • Profilfoto von smokymale
    smokymale, 07.09.2021, 13:47 Uhr

    Frau Spiess-Hegglin hat wohl Angst dass endlich die ganze Wahrheit ans Tageslicht kommt.

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    • Profilfoto von Hans Hafen
      Hans Hafen, 07.09.2021, 14:41 Uhr

      Der Antagonist von Frau Spiess-Hegglin, oder der Symbiotiker, man weiss gar nicht genau, wie man ihn in dieser Geschichte benennen will – jedenfalls Herr Markus Hürlimann – sitzt auf einer wahren Goldgrube, was das storytelling anbelangt. Warum veröffentlicht er nicht im Zuge seines 50. Geburtstages seine Memoiren?
      Und absolut spektakulär an diesem Werk: Es gibt nur ein Kapitel!
      Als nachweislich Direktinvolviertem könnte sie ihm dieses Projekt wohlweislich nicht untersagen lassen. Aber Hürlimann, dieser clevere Stoiker, weiss natürlich haargenau, warum er sich schön still hält und die mediale Aufmerksamkeit scheut, wie der Teufel das Weihwasser.

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  • Profilfoto von Hubert Rost
    Hubert Rost, 07.09.2021, 11:55 Uhr

    Das sich Frau Spiess-Hegglin wehrt ist ihr gutes Recht. Mich nimmt es einfach Wunder ob die Dame diesen privaten Rechtsstreit und die damit verbundenen Kosten auch privat deckt, denn würde dies mit den Fördergeldern des Bundes geschehen, so stünde sie sicher im Konflikt mit dem öffentlichen Interesse. Nur mal so ein Gedanke.

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    Onlyone, 07.09.2021, 11:00 Uhr

    Ja klar. Nur Sie darf Andere in der Öffentlichkeit denunzieren, wenn Das jemand kritisiert, geht Das gar nicht.
    Unmöglich, diese Personen.

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    • Profilfoto von Gruesse vom Einhorn Schlachthaus
      Gruesse vom Einhorn Schlachthaus, 07.09.2021, 11:14 Uhr

      Megafon Reitschule Bern: Natürlich darf JSH Gegner ausserhalb des linksgrünen Spektrums jederzeit als vogelfrei behandeln! Der Begriff «Hetze» gilt nur zum Schutz der eigenen Klientel. Die anderen dürfen, ja müssen mit Recht denunziert und entmenschlicht werden. Selber merken die’s ja nicht mal, in was für Widersprüche sie sich pausenlos verstricken. Vielfalt ja, aber bitte nur am äussersten linken Rand. Meinungsvielfalt ja, aber nur linksaussen. Diversität selbstverständlich, aber nur im Rahmen der linken Deutungshoh(l)heit! Willkommen in der wunderbaren Welt der cancel culture 2021.

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