Ein Luzerner Künstler ist von seinem Manager übers Ohr gehauen worden. Dieser hat den Erben einer reichen Gräfin mit heimlich gemachten Tonaufnahmen erpresst – und soll dafür nun ins Gefängnis.

- Gesellschaft
- Justiz
Urteil des Kriminalgerichts Bruder von Luzerner Rapperin wegen Erpressung verurteilt
«Vertrauen in einen Menschen bringt das Schlimmste in ihm ans Licht», sagte Englands Königin Elisabeth II einst. Als vermögende Frau wird sie wohl wissen, wovon sie redet. Viel Geld zu haben zieht offenbar zwielichtige Menschen an.
Das musste eine Luzerner Gräfin auf die harte Tour lernen. Sie ging 2011 dem Zürcher Heiratsschwindler Helg Sgarbi auf den Leim. Der Gigolo machte später Schlagzeilen, weil er Susanne Klatten – der reichsten Frau Deutschlands – mehrere Millionen abgenommen hatte. Die Comtesse mit Luzerner Wurzeln erleichterte er um rund sieben Millionen Franken.
Wie die Mutter wird auch der Sohn ausgenutzt
Was übrig blieb, vererbte die Millionärin ihrem Sohn. Dieser lebte jahrelang im gehobenen Luzerner Hotel Monopol und betätigte sich gegen Ende seines Lebens als Künstler. Um seine Bilder zu promoten und sie an Ausstellungen zu präsentieren, tat er sich mit einem Manager zusammen. Ein Fehler, wie sich herausstellte.
Der Kosovare pflegte nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine «langjährige Geschäftsbeziehung» mit dem Künstler. Als Manager erledigte der Bruder einer bekannten Rapperin diverse Aufgaben für den Künstler – unter anderem organisierte er ein Interview im kosovarischen Fernsehen.
Irgendwann jedoch kam es zum Bruch – und der Manager wandte sich an die Schlichtungsstelle, um angeblich ausstehende Zahlungen einzufordern. Dabei reichte er eine «Schuldanerkennung» über 480’000 Euro und 40’000 Franken ein, die der Künstler angeblich unterzeichnet hatte.
Der reiche Erbe bestritt aber stets, dieses Papier unterschrieben zu haben. Das Original konnte schliesslich bei einer Hausdurchsuchung bei dem Manager sichergestellt werden. Gemäss einem Gutachten des Forensischen Instituts Zürich dürfte es sich um eine Fälschung handeln.
Alle Geheimnisse sollten ans Licht kommen
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann weiter vor, heimlich Tonaufnahmen von Gesprächen gemacht zu haben, die der Künstler mit Drittpersonen geführt hatte. Danach habe er versucht, ihn damit zu erpressen.
Das Kriminalgericht verurteilt den Manager nun wegen Urkundenfälschung, versuchter Erpressung und mehrfachen Abhörens und Aufnehmens von fremden Gesprächen. Wie aus dem Urteilsdispositiv hervorgeht, hält der Einzelrichter eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren für angemessen – wobei der Verurteilte neun Monate absitzen soll. Für den Rest wird ihm der bedingte Vollzug gewährt.
Der Künstler ist inzwischen verstorben. Die genauen Umstände seines Todes sind nicht bekannt. Einer Geldforderung der Erben erteilt das Kriminalgericht eine Absage. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Wird Einsprache dagegen erhoben, wird das Kriminalgericht den Entscheid erst begründen – danach können die Parteien entscheiden, ob sie den Fall ans Kantonsgericht weiterziehen.
Strafverfahren gegen die Schwester eingestellt
Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann im Verdacht steht, an einem Vermögensdelikt beteiligt zu sein. Kosovarische Medien berichteten 2019, dass er in einen Betrug involviert gewesen sein soll, den seine Schwester begangen hatte. Auch damals ging es um einen Deliktsbetrag von mehreren Hunderttausend Franken.
Der Bruder der Rapperin bestritt in den Medienberichten vehement, etwas mit dem Betrug zu tun zu haben. «Ich bin für mich, meine Frau und meine Kinder verantwortlich, während alle anderen Familienmitglieder frei sind zu tun, was sie wollen», wurde er zitiert. Tatsächlich führte die Staatsanwaltschaft Luzern damals ein Verfahren gegen einen anderen Bruder – und dieses wurde schliesslich gegen die Zahlung einer grösseren Geldsumme eingestellt.
Ja
Nein
Sehr geehrte Damen und Herren, wie kann man hier nur zwei total verschiedene Sachverhalte vermischen. Der einzel Fall von dem Herrn hätte wohl nicht genug Aufmerksamkeit erlangt, darum war noch die Erwähnung der Rapperin nötig. Wie die Geier stürzt man sich auf solche Storys, in Zeiten von covid. Das Leben als Reporter ist nicht leicht, aber berichtet doch bitte über Dinge die Hieb und Stich fest sind. Ungewissheit haben wir zu genüge.
Schön blöd, ist er nicht in der SVP. Das würde mit Sicherheit erwähnt, auch wenn nur Passivmitglied.
Nennt doch das Kind beim Namen. Jeder weiss um welche Familie es hier geht. Es ist schon fragwürdig, dass man die ganze Sippe nicht schon längst und für alle Ewigkeit ausgeschafft hat.
Dann schreibs!
Der Bruder der Rapperin ist keine Person des öffentlichen Interesses, in der Schweiz besteht keine Sippenhaftung. Daher ist eine Namensnennung nicht zulässig.
Mein Kommentar richtet sich nicht an zentralplus sondern an den Kommentar von Philipp.
Luzerner Rapperin? Die hat nicht mal Sprechdurchfall.