BR will besseren Schutz für CH-Produkte

Schweizer Produkte mit Ortsangaben im Namen sollen im Ausland besser geschützt werden. Dies will der Bundesrat. Beispiele dafür sind das Bündnerfleisch, der Zuger bzw. Rigi Kirsch oder Uhren mit dem Vermerk «Swiss». Ob solche Produkte auch im Ausland geschützt sind, ist heute von der Gesetzgebung im jeweiligen Land oder von einem bilateralen Abkommen mit der Schweiz abhängig. Dies soll sich ändern: Der Bundesrat will sich einem internationalen Abkommen anschliessen. Damit wären Schweizer Produzenten in allen Mitgliedsländern geschützt. Bis im September läuft die Vernehmlassung, in der alle betroffenen Akteure sich zum Bundesratsplan äussern können.

Quelle:swisstxt
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