BR passt Corona-Härtefall-Verordnung an

Der Bundesrat nimmt nach der Vernehmlassung Änderungen bei der Verordnung zur Corona-Härtefallhilfe an. Trotz der kurzen Vernehmlassungsfrist waren über hundert Stellungnahmen eingegangen. So hat der Bundesrat unter anderem neu festgelegt, dass ein Unternehmen erst dann Hilfe erhalten kann, wenn es vor Corona einen Umsatz von 100’000 Franken gemacht hat. Bisher waren es 50’000 Franken. Zudem können Kantone neu sowohl Darlehen als auch À-fonds-perdu-Beiträge für ein Unternehmen sprechen. Für vom Coronavirus besonders getroffene Unternehmen ist eine Gesamtsumme von einer Miliarde Franken vorgesehen. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Quelle:swisstxt
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