BR: Kantone stärker einbeziehen

Sobald die notrechtlichen Verordnungen des Bundesrats ausser Kraft treten, sollen die Kantone vor der Anordnung von neuen möglichen Corona-Massnahmen einbezogen werden. Das hat der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung im Covid-19-Gesetz verankert. Konkret ist «der generelle und verbindliche Einbezug der Kantone» vorgesehen bei Massnahmen, «die ihre Zuständigkeit betreffen», heisst es in der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft. Das Parlament wird die Möglichkeit haben, das Gesetz bereits in der Herbstsession zu verabschieden und dringlich in Kraft zu setzen.

Quelle:swisstxt
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