BR ändert Zugang zu Psychotherapie
Menschen mit psychischen Problemen erhalten künftig einfacher und schneller Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen. Der Bundesrat hat entschieden, dass eine Therapie auch bei selbstständigen Psychotherapeuten von der Grundversicherung bezahlt wird, sofern dies etwa der Hausarzt anordnet. Die Psychologin muss damit nicht mehr bei einem Arzt angestellt sein. Heute bezahlt die Grundversicherung Psychotherapie, wenn sie von einem Psychiater durchgeführt oder angeordnet wird. Durch die Umstellung könnten Versorgungsengpässe in Krisen- und Notfallsituationen reduziert werden, hält der Bundesrat fest.
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