Cleven blitzt mit 10-Millionen-Forderung ab

Boris Becker mit erneutem Sieg vor dem Zuger Obergericht

Keine Freunde mehr: Hans-Dieter Cleven (Links) und Boris Becker.

(Bild: Jennifer Liquido/flickr, Montage zentralplus)

Der Unternehmer und Wahl-Hünenberger Hans-Dieter Cleven gewährte Boris Becker zahlreiche Kredite in Millionenhöhe. Nun will er sein Geld zurück. Doch: Das Zuger Obergericht lehnt die Forderung einer Teilzahlung von 10 Millionen Franken ab.

Boris Becker und der Wahl-Hünenberger Hans-Dieter Cleven waren einst Geschäftspartner. Doch das liebe Geld sorgte dafür, dass aus ihnen Rivalen wurde. Cleven machte geltend, dass ihm der ehemalige Wahl-Zuger (zentralplus berichtete) 40 Millionen schulden soll. Doch Cleven blitzte vor dem Zuger Obergericht ab (zentralplus berichtete).

Cleven und Becker gründeten einst zusammen «Völkl Tennis». Zudem half Cleven dem dreifachen Wimbledon-Sieger mehrmals mit Finanzspritzen aus. 2017 vermeldete ein Londoner Gericht die Pleite von Boris Becker. Darauf vorderte Hans-Dieter Cleven sein Geld zurück.

Darlehen nicht ordnungsgemässe gekündigt

Darauf legte Cleven Berufung ein und forderte eine Teilzahlung von 10 Millionen Franken. Doch auch in diesem Fall ist der 75-Jährige vor dem Zuger Obergericht unterlegen.

Hans-Dieter Cleven habe weder eine Kündigung des Darlehens noch eine Aufhebungsvereinbarung oder das Vorliegen eines sonstigen Beendigungsgrundes nachgewiesen. Das Darlehen sei daher (noch) nicht zur Rückzahlung fällig und die Klage «zurzeit» abzuweisen.

Im Urteil heisst es: «Dass der Kläger (Cleven) dem Beklagten (Becker) ab 2001 diverse Darlehen gewährte und sich die Darlehensschuld per 31. Dezember 2014 auf Schweizer Franken 41’774’236.65 belief, war im erstinstanzlichen Verfahren unbestritten.» Noch ist Becker also nicht aus dem Schneider.

Cleven: Gerichts- und Anwaltskosten warten

Cleven muss nun die Gerichtskosten von 60’000 Franken sowie Beckers Anwaltskosten von 67’500 Franken selbst berappen. Noch bleibt dem Geschäftsmann die Möglichkeit, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Becker zeige sich nach Aussage seines Anwalts erleichtert. Er gehe davon aus, dass diese leidige Angelegenheit mit dem Entscheid vom 26. November endlich abgeschlossen sei.

Clevens Anwalt äusserte sich gegenüber «Bild» folgendermassen zur Angelegenheit: «Die Forderungen von Herr Cleven unabhängig vom Schweizer Zivilprozess sind im immer noch laufenden Insolvenzverfahren gegen Herrn Becker in Großbritannien angemeldet und vom Insolvenzverwalter anerkannt.» Das Insolvenzverfahren wurde auf unbestimmte Zeit verlängert.

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