Urteil des Kriminalgerichts Luzern

Bombendroher von Ebikon soll ein Jahr ins Gefängnis

Vor drei Jahren ging eine Bombendrohung bei der Mall of Switzerland in Ebikon ein. (Bild: hch) (Bild: hch)

Sein Versuch, die Betreiber Mall of Switzerland zu erpressen, endet mit einer Haftstrafe. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt den Mall-Bombendroher zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Absitzen muss er davon ein Jahr – wenn er sich keine weiteren Delikte zu Schulden kommen lässt.

Nun ist es offiziell: Der Mall-Bombendroher von Ebikon wird zur Rechenschaft gezogen und muss für ein Jahr hinter Gitter. Die restlichen 19 Monate werden zur Bewährung ausgeschrieben, dies bei einer Probezeit von vier Jahren.

Das Kriminalgericht bleibt dabei weit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte wegen mehrfacher Erpressung, Schreckung der Bevölkerung sowie vollendetem falschem Alarm und arglistiger Vermögensschädigung sechs Jahre Freiheitsentzug gefordert (zentralplus berichtete).

Der 40-jährige Bombendroher rief am 14. März 2018 bei den Verantwortlichen der Mall of Switzerland an und drohte mit einem Bombenanschlag. Kurz darauf wurde das gesamte Gebäude evakuiert (zentralplus berichtete). Damals wurde keine Bombe gefunden.

Drei Erpressungsversuche

Dennoch hat der Mann aus Sicht des Kriminalgerichts die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. «Als die Mall of Switzerland innert Minuten evakuiert werden musste, löste das Ängste aus bei den betroffenen Kunden», sagte die Richterin in der Urteilsverkündung.

Zwei Tage später rief er erneut an, diesmal bei der Polizei. Er forderte 150’000 Franken, damit er die Bombe nicht zünde. Später erhöhte der Erpresser die Forderung auf 200’000 Franken. Die Polizei schnappte den mutmasslichen Täter durch ein Täuschungsmanöver.

«Ihr Inneres war eine Blackbox für uns.»

Richterin zum Beschuldigten

Der Beschuldigte habe es dem Gericht nicht einfach gemacht, meinte die Richterin, als sie das Urteil verkündete. «So ein Delikt haben wir nicht täglich zu beurteilen und auch Sie als Person haben und teilweise etwas ratlos gemacht», meinte sie zum Beschuldigten. «Wir wissen nicht, was sie dazu getrieben hat, Ihr Inneres war eine Blackbox für uns.»

Strafmildernd berücksichtigt wurde, dass der Mann zum Tatzeitpunkt in einer schwierigen familiären Situation war und bis zur Tat nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Auch seither habe er sich vorbildlich verhalten. Weiter führte die lange Verfahrensdauer zu einer leichten Strafreduktion. Zur Behandlung der attestierten Persönlichkeitsstörungen und der Spielsucht ordnet das Gericht eine ambulante Therapie an.

Beschuldigter behauptet: «Bin keine Gefahr»

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, gab sich der Mann am Freitag vor Gericht geständig und bat die Betroffenen um Verzeihung. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten sechs Jahre betrachtete er jedoch als unverhältnismässig. Dies auch deshalb, weil bei seiner Aktion letztlich niemand verletzt worden sei. Er sei weder eine Gefahr für die Öffentlichkeit noch ein Monster, behauptete der Mann gemäss «LZ» vor Gericht.

Den Grund für die Tat könne er sich auch drei Jahre später noch nicht erklären. Geld sei jedenfalls nicht das Tatmotiv gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann dieses an das Kantonsgericht weiterziehen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Jorge
    Jorge, 24.04.2021, 14:15 Uhr

    «Sie als Person haben und teilweise etwas ratlos gemacht». Das kommt dabei raus, wenn fachlich unqualifiziertes Personal (ehemalige Jus-Studenten) sich zu Persönlichkeitsstörungen äussert, ohne diese irgendwo sauber qualifiziert beurteilt und berücksichtigt zu haben (was im Übrigen lehrwidrig wäre).

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