Muss Petarden-Täter tatsächlich ins Gefängnis?

Böller an FCL-Match: Bundesgericht hält an Hauptanklagepunkten fest

Rauchpetarden führten dazu, dass das Spiel zwischen dem FCL und dem FC St. Gallen unterbrochen werden musste.

(Bild: freshfocus/ Martin Meienberger)

Das Urteil des Bundesgerichts zum Böller-Vorfall am Spiel zwischen Luzern und St. Gallen macht klar: An den Hauptanklagepunkten gegen den Beschuldigten hält es fest. Doch es widerspricht auch dem Bundesstrafgericht, welches sich nun mit dem Fall wieder befassen muss.

Vor gut drei Jahren kam es in der Swissporarena zum grossen Knall – und dies wortwörtlich. Beim Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen warf ein Fan der Ostschweizer Böller aufs Spielfeld.

Durch den lauten Knall erlitt ein Matchbesucher einen schweren Gehörschaden. Der Vorfall zog weite Kreis und beschäftigt die Justiz bis heute (zentralplus berichtete).

Beim Böller-Werfer handelt es sich um einen damals 22-Jährigen aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. Das Bundesstrafgericht verurteilte den Delinquenten im August 2017 zu 36 Monaten Freiheitsstrafe, die Hälfte davon unbedingt. Weiter kamen eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von 700 Franken hinzu.

Fall war durch Einigung nicht vorbei

Der Ostschweizer wollte die Schuldsprüche, was die Hauptanklagepunkte schwere Körperverletzung und mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht anbelangt, nicht akzeptieren und plädierte vor Bundesgericht auf Freispruch.

Ende des vergangenen Jahres einigten sich das Böller-Opfer und der Beschuldigte auf eine Genugtuung (zentralplus berichtete). So zog der Luzerner seine Klage beim Bundesgericht zurück. Die eingereichte Beschwerde des Appenzellers beim Bundesgericht ist jedoch weiterhin hängig.

Sprengstoff oder nicht?

Das Bundesgericht musste sich mit der Frage befassen, ob es sich bei den geworfenen pyrotechnischen Gegenständen um Sprengstoff handelt. Bei den Rauchtöpfen ist die Antwort klar: nein. Bei den Böllern hingegen sagten die Bundesrichter ja. Wer einen pyrotechnischen Gegenstand dieser Art zünde und auf das Spielfeld werfe, könne zweifellos «grosse Zerstörung an Menschen und Eigentum bewirken», begründet das Bundesgericht.

Der Beschuldigte habe eine schwere Körperverletzung in Kauf genommen, zitiert die «Luzerner Zeitung», die Bundesrichter. Damit bestätigt das Bundesgericht die Schuldsprüche in den Hauptanklagepunkten.

Bundesgericht widerspricht Bundesstrafgericht

Das Bundesstrafgericht hatte den Ostschweizer zudem wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt, da bei diesem in der Wohnung rund 100 Kilogramm pyrotechnisches Material sichergestellt wurde. Dies jedoch zu Unrecht, wie die Bundesrichter nun befanden. Denn der Besitz dieser Pyrotechnik sei nicht bewilligungspflichtig und auch nicht verboten. Der Schuldspruch diesbezüglich wird somit aufgehoben.

Zumindest teilweise bekommt der Beschuldigte auch recht, was seine Gegenwehr gegen die Höhe der Freiheitsstrafe von 36 Monaten anbelangt.

Noch ist unklar, ob der Beschuldigte die Freiheitsstrafe teilweise im Gefängnis wird absitzen müssen. Das Bundesgericht liess diese Frage offen. Der Fall geht zurück ans Bundesstrafgericht.

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