Zweifelhafter Umgang mit Hausbesetzungen in der Stadt Luzern
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Wie viel Toleranz ist bei Hausbesetzungen angebracht? Diese Frage ist seit vergangenem Samstag in der Stadt Luzern wieder omnipräsent. Über 300 Menschen nahmen an einer bewilligten Demonstration zur Soldatenstube bzw. für die «Familie Eichwäldli» teil. Eine Demonstration von dieser Grösse vermag in Zeiten von Corona wirklich zu erstaunen und wohl auch auf Unverständnis stossen, doch das sei an anderer Stelle zu diskutieren. Vorliegend steht die Frage im Zentrum, ob die Stadt Luzern bzw. der Stadtrat einen zu toleranten Umgang mit Hausbesetzern pflege.
Leider muss gesagt werden: Ja! Denn in den letzten Jahren häuften sich die Hausbesetzungen, die Stadt sah immer wieder von einer – notfalls auch polizeilichen – Räumung ab. Dass man zuerst ein Gespräch mit Hausbesetzerinnen sucht, ist sicherlich richtig, doch derart lange zu vermitteln und dann noch Fristen zu verlängern, das entspricht keiner klaren Haltung. Im aktuellen Fall, der Soldatenstube, liegen gar drei (!) Fristverlängerungen vor.
Die erste Frist verstrich im September 2020, dann folgte eine neue Frist auf Ende Januar 2021 und diese wurde nun bis Mitte Februar 2021 erstreckt. Die letzte Fristerstreckung wird damit begründet, dass am 4. Februar 2021 (heute) nochmals eine offene Debatte im Parlament geführt werden soll. Doch erneut kann man sich fragen, wieso ist die Stadt so duldsam und investiert derart viel Zeit in das Thema Hausbesetzungen? Fehlt es womöglich doch an Regelungen?
Klare Regelungen – inkonsequente Handlungen
Nein! Der Stadtrat hat sich 2019 zwar auf den Standpunkt gestellt, sich bei Zwischennutzungen und Hausbesetzungen einen Spielraum für Verhandlungen zu erhalten, betonte aber auch, dass er zwischen sinnvollen Zwischennutzungen und illegalen Hausbesetzungen unterscheide. Wenn eine Liegenschaft, die der Stadt gehört, besetzt werde, dann versprach er zügig zu handeln.
Erfolgt binnen 48 Stunden kein Verlassen der Liegenschaft und erscheinen Gespräche als erfolglos, so wird die Räumung beantragt. Statt dieses Vorgehen jetzt in die Tat umzusetzen, signalisierte der Stadtrat weiterhin eine grossmütige Gesprächsbereitschaft. Aber weder die bisherigen Vorfälle von Hausbesetzungen noch der jüngste Fall mit der Soldatenstube zeigen, dass diese Gesprächsbereitschaft in irgendeiner Form geschätzt oder respektiert wird.
Stadtrat setzt falsches Signal
Die Familie Eichwäldli äusserte bereits im November 2020 unmissverständlich, dass sie die Soldatenstube nicht verlassen werde. Aktuell hält sie weiter daran fest. Das ist doch Grund genug, endlich zu handeln, das Vorgehen müsste doch klar sein, oder?
Offenbar fehlt es am Willen zur Durchsetzung – leider! Mit diesem Vorgehen setzt der Stadtrat aber ein falsches Signal. Nicht nur was Besetzungen seiner eigenen Liegenschaften anbelangt, auch gegenüber Privaten, impliziert er erneut, dass diese bei Besetzungen mit längeren Prozeduren zu rechnen hätten.
Soldatenstube in schlechtem Zustand
Wie bereits erwähnt, wurde die dritte Fristerstreckung damit begründet, dass im Parlament nochmals eine Debatte stattfinden soll, auch weil mittlerweile ein Postulat eingereicht wurde, das den Abriss der Soldatenstube vorerst gar verhindern will. Etwas zynisch könnte man jetzt sagen, diese Eingabe war auch nur möglich, weil die Fristen vorher verlängert wurden.
Karin Stadelmann ist Präsidentin der CVP Stadt Luzern und Vizepräsidentin der CVP Kanton Luzern. Sie arbeitet als Dozentin und Projektleiterin an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Stadelmann kandidierte 2016 für den Luzerner Stadtrat und 2019 für den Kantons- und den Nationalrat.
Eigentlich hätte es also nie so lange dauern dürfen. Nicht zuletzt auch wegen der Haftung und zum Schutz der Bewohnenden. Denn Gutachten belegen, dass die Soldatenstube baulich in einem sehr schlechten Zustand ist. Es kann also von Glück gesprochen werden, dass bisher noch nichts passiert ist. Hoffen wir, dass das bis zum «offiziellen Auszugstermin» vom 15. Februar auch so bleibt.
Was das Thema Zwischennutzungen angeht, so bin auch ich der Meinung, wo immer möglich und wo es in der Macht des Stadtrates liegt, sollen diese für städtische Areale oder Liegenschaften erlaubt sein. Das Neubad ist eines der besten Beispiele, dass Zwischennutzungen unser städtisches Leben bereichern können.
Zwischennutzungen können städtisches Leben bereichern
Hausbesetzungen hingegen, die man auch als selbstbestimmte Zwischennutzungen ansehen kann, sind nun wirklich zügig und ultimativ zu beenden. Fristen sind einzuhalten. Widerhandlungen sind nicht noch mit einer langanhaltenden Toleranz zu belohnen! In dem Sinne hoffe ich, dass das Parlament heute den Stadtrat daran und damit auch an seine 2019 festgehaltene Praxis erinnert!