Zuger Gebührentarife sind intransparent und veraltet
Es ist an der Zeit, das veraltete Gebührengesetz aus dem Jahr 1974 im Kanton Zug komplett zu revidieren. Zuletzt fand eine schleichende Verlagerung der Staatseinnahmen statt. Weg von den allgemeinen Steuern, hin zu Abgaben und Gebühren. Das Gebührenwesen soll jedoch nicht als Einnahmenkanal missbraucht werden. Daher wurde nun ein Vorstoss zur Halbierung oder zu einer generellen Senkung der Gebühren eingereicht.
Man sagt, bei der Geburt sind alle gleich. Nicht aber im Gebührenland Schweiz. Das beginnt bereits bei der Bestellung einer Geburtsurkunde, bei der unterschiedliche Tarife gelten. Oder als Beispiel kann die Bestellung eines Heimatausweises beigezogen werden. In der Gemeinde Baar zahlt man für diesen 25 Franken, wohingegen in Unterägeri das gleiche Stück Papier inklusive Versand 21.10 Franken kostet.
Die paar zusätzlichen Franken sind marginal im Vergleich dazu, wie wir in unserem weiteren Leben zur Kasse gebeten werden. Aber warum variieren die Kosten für die exakt gleiche Dienstleistung?
Intransparente Gebührentarife
Wer nach Erklärungen sucht, verliert sich oft in intransparenten oder veralteten Gebührentarifen. Dies widerspricht der Grundidee des Verursacherprinzips, welches hinter der Erhebung von Gebühren steht. Die Gebühren sind definiert als Entgelt für eine bestimmte Amtshandlung, die der Staat für einen einzelnen Bürger erbringt.
Dies funktioniert aber nur, wenn Kostenwahrheit vorliegt. In der Schweiz fand in den letzten 25 Jahren eine schleichende Verlagerung der Staatseinnahmen statt. Weg von den allgemeinen Steuern, hin zu Abgaben und Gebühren. Das Gebührenwesen soll vom Staat nicht als Einnahmenkanal missbraucht werden.
Erhöhung wurde abgelehnt
Vor über zehn Jahren beriet der Zuger Kantonsrat bereits einmal über ein neues Gebührengesetz. Die Zuger Stimmbevölkerung lehnte dieses im Jahr 2011 ab, weil die damalige Anpassung mit einer Gebührenerhöhung zusammenhing. Eine Teilrevision des Kantonsrats, in der hauptsächlich technische und begriffliche Anpassungen vorgenommen wurde, trat ab Januar 2019 in Kraft.
Somit haben wir im Kanton Zug nach wie vor einen veralteten und unübersichtlichen Verwaltungsgebührentarif, basierend auf dem Erlass im Jahre 1974. Ein Teil des Zuger Kantonsrats war schon damals der Meinung, dass der Regierungsrat baldmöglichst eine Totalrevision in die Hand nehmen muss.
Ein neues Gebührengesetz muss her
Um die Haltung des Rats und den Willen der Bevölkerung aufzunehmen, hat Die Mitte einen Vorstoss im Kantonsrat lanciert, um dem unübersichtlichen Gebührenchaos ein Ende zu setzen. Mit der eingereichten Motion sollen die kantonalen Gebühren halbiert oder zumindest generell gesenkt werden. Ein weiteres Postulat fordert die Senkung der Gebühren beim Strassenverkehrsamt. Der Regierungsrat ist gefordert, denn nicht nur die veralteten Tarife, sondern auch die Digitalisierung mit den diversen E-Government-Projekten muss einem neuen Gebührentarif Rechnung tragen.
Ein fortschrittliches Gebührengesetz würde zudem das lokale Gewerbe stärken und die gesamte Bevölkerung im teuren Kanton Zug entlasten.