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Krankenkassen: schwarze Listen endlich abschaffen

Zug und Luzern verwehren säumigen Prämienzahlenden Zugang zu Behandlungen

Wer auf der schwarzen Liste eingetragen ist, wird nur im Notfall behandelt. (Symbolbild: Pexels)

Vor einem Jahr schrieb zentralplus «Schwarze Liste: Zug bleibt hart, Luzern kommt ins Grübeln» (zentralplus berichtete). Nur noch fünf Kantone, darunter Zug und Luzern, führen Listen für säumige Zahler von Krankenkassenprämien und verwehren Menschen mit einem tiefen Einkommen damit den Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung. Aktuell liegt eine nationale Revision dazu auf dem Tisch und die beiden Zentralschweizer Kantone werden hoffentlich bald vor veränderte Tatsachen gestellt.

Bezahlt jemand die Krankenkassenprämien nicht, folgen Mahnungen, Betreibungen und allenfalls eine Lohnpfändung. Die Kantone Zug, Luzern, Aargau, Tessin und Thurgau führen zusätzlich eine schwarze Liste von säumigen Prämienzahlenden. Wer auf dieser Liste landet, erhält nur noch Notfallbehandlungen. Damit soll der Druck erhöht werden, die Prämien rechtzeitig zu bezahlen.

Rund zehn Jahre nach der Einführung zeigt sich, dass die Idee der schwarzen Listen gescheitert ist. Studien und Erfahrungen belegen, dass Kantone mit einer schwarzen Liste keine tieferen Prämienausstände haben als jene ohne. Die Kantone Graubünden, Solothurn, St. Gallen und Schaffhausen haben dies erkannt und die Listen wieder abgeschafft, da sie nur Kosten, aber keinen Nutzen bringen.

Auch Zuger Gemeinden sehen den Nutzen nicht

Im Kanton Luzern sind über 4500 Personen auf dieser Liste und im Kanton Zug sind es 570 Menschen. In der Antwort auf eine Interpellation der SP zeigte der Zuger Regierungsrat 2018 auf, dass sich jährlich immer mehr Menschen auf diesen schwarzen Listen befinden.

Interessant in der regierungsrätlichen Antwort sind die Aussagen zur Einschätzung der Wirksamkeit dieser Massnahme. Während die Regierung einen Nutzen erkennen mag, sind die Zuger Gemeinden mehrheitlich skeptisch. Einerseits wegen des Aufwands, der dadurch verursacht wird und andererseits aufgrund der Sorge, dass den Menschen wichtige medizinische Leistungen verwehrt bleiben. Die Gemeinden bezweifeln auch den präventiven Charakter, den solche Listen haben sollen. Diese Erkenntnisse decken sich 1:1 mit den nationalen Studien und den Erfahrungen aus anderen Kantonen.

Kinder müssen heute Schulden übernehmen

In der aktuellen Revision, die zurzeit im nationalen Parlament auf dem Tisch liegt, geht es nicht nur um die schwarzen Listen. Sondern es sollen, wenn es nach dem Willen von Bundesrat und Ständerat geht, in Zukunft Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit nicht mehr für die Krankenkassenschulden, die während ihrer Minderjährigkeit angehäuft wurden, verantwortlich gemacht werden. Denn heute ist es so, dass Kinder, deren Eltern die Prämien nicht bezahlt haben, die unbezahlten Krankenkassenprämien quasi als Geschenk aufgebürdet bekommen, sobald sie volljährig sind.

Ebenfalls geregelt werden soll die Anzahl Mahnungen, welche Krankenkassen beziehungsweise deren Inkassobüros an säumige Prämienzahlende schicken dürfen. In den vergangenen Jahren häuften sich die Berichte über aggressives Vorgehen beim Eintreiben der Schulden. Leider hat es der Ständerat in der ersten Debatte am vergangenen Montag mit Stichentscheid des Präsidenten verpasst, die schwarzen Listen abzuschaffen. Nun muss der Nationalrat nachbessern, damit Menschen mit ausstehenden Prämienrechnungen in den Zentralschweizer Kantonen Zug und Luzern nicht weiterhin der Zugang zu wichtigen Behandlungen und lebensnotwendigen Medikamenten verwehrt bleibt.

Wer Schulden hat, der hat zu wenig Geld

Auf den schwarzen Listen befinden sich hauptsächlich Menschen mit tiefen Einkommen. Prämienausstände sind keine Folge von mangelnder Zahlungsmoral, sondern des sozialpolitischen Versäumnisses, die Prämienverbilligung ausreichend zu gestalten und auszubauen. Die schwarzen Listen sind Symbolpolitik, sie lenken vom wahren Problem der zu hohen Prämien ab.

Zum Autor

Andreas Lustenberger präsidiert die Alternative – die Grünen des Kantons Zug und ist seit 2013 Kantonsrat. Der Geograph ist Leiter «Politik & Public Affairs» bei Caritas Schweiz.

Es ist zynisch, das Gefühl zu haben, dass, indem den Menschen die Gesundheitsversorgung eingeschränkt wird, sie auf einmal die notwendigen Mittel für die Prämien aufbringen könnten. Es muss ein gesamtgesellschaftliches und volkswirtschaftliches Ziel sein, dass alle Menschen in der Schweiz eine Krankenversicherung haben und allen die finanziellen Mittel zum Bezahlen dieser Versicherung zur Verfügung stehen.

Dass die beiden Zentralschweizer Kantone Zug und Luzern sich auch im Vorfeld der nationalen Debatte weiterhin für die schwarzen Listen eingesetzt haben, hinterlässt einen faden Beigeschmack. Ich hoffe zum Wohle aller Betroffenen, dass das eidgenössische Parlament diesen unmenschlichen Listen endlich einen Riegel schiebt.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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11 Kommentare
  • Profilfoto von Silvan Studer
    Silvan Studer, 10.06.2021, 11:41 Uhr

    Ich bin für die Abschaffung der Krankenkassenpflicht. Wer sich versichern lassen möchte, kann das gerne freiwillig und individuell tun.
    Es ist wie mit der AHV: Sozialistische Umverteilungslogik wird immer mit der Zeit unbezahlbar, wuchert und läuft aus dem Ruder.
    Unheilbar.

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    • Profilfoto von Hans Hafen
      Hans Hafen, 10.06.2021, 11:59 Uhr

      Einverstanden. Im gleichen Atemzug auch gleich das BVG abschaffen. Das grosse Geld auf dem Buckel der Zwangsabgaben der Versicherten, machen in beiden Fälle die grossen Unternehmen! Error ist System!!

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    • Profilfoto von Sandra Klein
      Sandra Klein, 10.06.2021, 12:12 Uhr

      Was hat die Krankenkasse mit sozialistischer Umverteilung zu tun? Warum wohl ist sie andernorts staatlich, bei uns zumindest obligatorisch? Wäre sie wie von Ihnen vorgeschlagen freiwillig, würden die weniger Wohlhabenden genau hier sparen – und der Mittelstand könnte die Rechnungen dann durch Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen finanzieren. Oder wären Ihnen etwa Verhältnisse wie in einem Entwicklungsland lieber?

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    • Profilfoto von Michel von der Schwand
      Michel von der Schwand, 10.06.2021, 12:14 Uhr

      Und wie bezahlen Sie als nichtversicherte Person die anfallenden Kosten für Spitalaufenthalte, Reha’s, Arztkonsultationen, Medikamente etc.
      Stellen Sie sich vor: Ein Herzinfarkt kostet Sie ca. CHF 100’000.–.
      Das Problem sind die steigenden Gesundheitskosten. Diese kriegen Sie mit der Abschaffung des Obligatorium sicher nicht in den Griff. Was bleibt? Abwählen der Krankenkassen-Lobbyisten im Parlament wie Frau Ruth Humbel etc. ist ein erster Schritt. Die Einheitskasse könnte tatsächlich ein weiterer Schritt werden. Das Gesundheitssystem der Schweiz ist exorbitant teuer, da dieses für die Leistungserbringer praktisch zum Selbstbedinungsladen geworden ist. Hier gilt es jedoch zwischen Obligatorium (nur Grundversicherung) und Zusatzversicherungen zu unterscheiden. Dort sind Sie frei und können sämtliche Zusatzversicherungen bei Ihrer Krankenversicherung kündigen. Ich nehme an, dass Sie dies schon getan haben.

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    • Profilfoto von Petra Wirz
      Petra Wirz, 10.06.2021, 12:25 Uhr

      Aha, und wir mittelständischen Steuerzahler/-innen sollen dann zahlen, wenn jemand keine Krankenkasse hat? Oder wollen Sie Schwerkranke einfach sterben lassen? Umverteilung ist übrigens das Funktionsprinzip jeder Versicherung (Hausrat, Haftpflicht etc.). Was daran sozialistisch sein soll, ist nicht plausibel.

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    • Profilfoto von Philipp
      Philipp, 10.06.2021, 13:36 Uhr

      Obligatorium abschaffen? Na dann viel spass wenn Sie mal gesundheitliche Probleme haben. Ich hatte eine Knie OP mit 2 Wöchigem Aufenthalt im Spital und 3 monatiger Reha. Das alles hat einfach mal 200’000.- gekostet. Ganz zu schweigen wenn Sie mal richtig schwer erkranken. Dann kostet es gleich mal das doppelte oder mehr.
      Ich bin sicher Sie könnten dies nicht aus dem eigenen Sack bezahlen und am Schluss müsste dann die Allgemeinheit dafür aufkommen müssen. Ich jedenfalls bin nicht bereit auch nur 1 Rappen an Ihre Heilungskosten zu zahlen. Dann müsste es zumindest so sein, dass Sie erst dann behandelt werden wenn Sie eine Vorauszahlung geleistet habe. Ansonsten Pech gehabt und mit der Krankheit weiterleben. Wenn Sie dann überhaupt überleben.
      Ich finde es immer wieder erstaunlich. Leute haben eine Versicherung für Ihren Haushalt, Ihr Auto, Rechtsschutz, Haftpflicht, ja sogar für Ihr Smartphone. Aber wenn es um die persönliche Gesundheit geht will keiner zahlen.

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    • Profilfoto von Das Schosshündchen des Kapitals
      Das Schosshündchen des Kapitals, 10.06.2021, 13:41 Uhr

      @Wirz: Das ist nicht ganz richtig. Das BVG wurde damals mit dem Ansatz des Kapitalanlageverfahrens ins Leben gerufen. Mittlerweile, und das muss man unumwunden zugeben, mutiert es mehr und mehr in Richtung Kapitalumlageverfahren. Nur ist das im Grunde gegen das Gesetz. Die Politik unternimmt natürlich nichts, weil die davon nicht betroffen sind.

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    • Profilfoto von Thomas Iten
      Thomas Iten, 10.06.2021, 14:19 Uhr

      Schosshündchen: Kapitalumlageverfahren stimmt, jedoch nicht wie so oft behauptet wird zu den aktiven Rentnern. Sondern zu Pensionskassenberatern und den Pensionskassen selbst. Mit 165 Milliarden Franken waren die ­Reserven 2019 so hoch wie nie zuvor. Im Jahr 2017 betrugen sie noch 131,8 Milliarden Franken. Das hat auch die «Schweizer Personalvorsorge» gemerkt, das Publikationsorgan des Pensionskassenverbands. Hier rät Chefredaktor Kaspar Hohler den Kassen, sie sollten mit dem «Äufnen der Reserven in schwindelerregende Höhen» aufhören und ihre Situation nicht weiter schlecht­reden.
      Warum die Politik nichts unternimmt? Weil eine Mehrheit der Bundesparlamentarier auf der Lohnliste der Versicherungsbranche steht.

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    • Profilfoto von Mäc Zellweger
      Mäc Zellweger, 10.06.2021, 16:01 Uhr

      @Iten: Richtig gefolgert. Gerade diesen Tatsachen ist geschuldet, dass endlich Parteien oder Verbände usw. den Souverän mobilisieren und die Pensionskassen mittels Druck des Unterschriftenbogens dazu zwingen, diese Reserven (mind. teilweise und klar definiert bis zu welchem Niveau Reserven zulässig und sinnvoll sind) zu Gunsten der Versicherten aufzulösen.
      Auch die ständig mehr unter Druck geratene Mindestverzinsung und Umwandlungssätze sind dieser PR-Taktik des Schlechtredens geschuldet.
      Zudem macht es aus ökonomischer Sicht null Sinn, dass es ca. 2800 verschiedene BVG-Anlagestiftungen und Pensionskassen gibt. Saugt nur nochmals grosse Volumen ab. Die Norweger zeigen mit ihrem Vorsorgestaatsfonds, wie es gehen könnte.

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    • Profilfoto von Thomas Iten
      Thomas Iten, 10.06.2021, 16:14 Uhr

      Mäc Zellweger: So ist es. Die Reserven gehören schliesslich den Versicherten, sie werden zwar brav eingezahlt, aber weder als Rente noch als Kapital zurückbezahlt sondern von den Kassen bis in alle Ewigkeiten zurückbehalten. Alleine in den letzten 5 Jahren dürften es mindestens 50 Milliarden sein, die den Neurentnern so vorbehalten wurden. Und dann macht man ständig Stimmung, um die Umwandlungssätze senken zu können, weil jährlich 5 Milliarden fehlen würden. Und was macht das Parlament dagegen? Nichts!
      @Andreas Lustenberger: Das wäre doch ein Thema für Parteikollegin Manuela Weichelt 🙂

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  • Profilfoto von Hans Hafen
    Hans Hafen, 10.06.2021, 11:35 Uhr

    Sehr interessant ist auch ein Urteil des Bundesgerichts dazu (Urteil 9C_45/2021 v. 16. April 2021).
    Ein Aargauer hatte auf Kostenübernahme geklagt, obwohl er wegen Schulden bei der Krankenkasse auf der schwarzen Liste geführt wurde. Die Aargauer Gerichte lehnten in erster und zweiter Instanz die Klage ab. Das Bundesgericht kassierte dann deren Urteile mit der Begründung, dass die Krankenkasse die Leistungen nachzahlen müsse, wenn:

    1. der Patient die Prämienausstände beglichen habe, oder
    2. für die Schulden Verlustscheine bestünden

    Für 4/5 der heute auf den schwarzen Listen aufgeführten Prämienschuldnern, treffen diese – an voran Punkt 2 – zu. Es ist nun davon auszugehen, dass das BGE ein gewisses Sendungsbewusstsein entwickelt!!

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