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Planungsgesetz: Private Profite und öffentliche Kosten

Zug schaut zu den Besitzenden. Die anderen müssen selber schauen, wie sie zurechtkommen

Auch im Kanton Zug ist dieses Kapitel der Raumplanung kein Ruhmesblatt. (Bild: Andreas Busslinger)

Die Ortsplanungsrevision steht in allen Zuger Gemeinden vor der Tür. Damit verbunden ist auch die Umsetzung der Mehrwertabgabe. Die kantonale Vorgabe ist jedoch minimalistisch – zulasten der Gesellschaft und zugunsten der Eigentümer. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung der schleichenden Auszugerung.

In allen Gemeinden des Kantons Zug beschäftigen sich die zuständigen Gremien einerseits und viele interessierte Einwohnerinnen und Einwohner andererseits mit der Überarbeitung der Ortsplanung. Die Anpassung der kantonalen und gemeindlichen Planungen im Abstand von etwa fünfzehn Jahren ist eine Vorgabe des Bundes. Sie soll dazu führen, dass periodisch überprüft wird, ob die selbstgesetzten Ziele erreicht sind und gleichzeitig die Planungen auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ausrichten.

Die Entstehung der Raumplanung

Ausgangspunkt ist die Annahme eines Verfassungsartikels auf Bundesebene 1969, der dem Bund die Kompetenz gab, nationale Vorgaben für die Raumentwicklung zu definieren. 1980 trat das erste Raumplanungsgesetz in Kraft. Diesem Gesetz verdanken wir, dass erstmals schweizweit eine klare Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet erfolgte und somit der Zersiedelung der Landschaft Einhalt geboten wurde.

Bedeutung für Landbesitzende

Die Ortsplanung hat somit für die Landbesitzer massive Konsequenzen. Mit einer Einzonung bekommt das Land einen erheblichen Wert, mit einer Auszonung verliert das Land an Wert. Der Gesetzgeber war sich dessen sehr bewusst und schuf deshalb die Möglichkeit eines Mehr-/Minderwertausgleichs. Wer Land hat, das an Wert verlor, soll entschädigt werden, und wer Land hat, das an Wert gewinnt, soll einen Teil dieses Mehrwerts abgeben.

Über die Autorin

Anna Spescha ist seit 2018 Kantonsrätin für die SP in Zug und war davor im Grossen Gemeinderat. Sie ist aktiv im Zuger Frauenstreikkollektiv und Präsidentin des Zuger Vogelschutzvereins. Sie hat Agrarwissenschaften an der ETH Zürich studiert und doktoriert im Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung.

Verlustentschädigungen vs. Gewinnabgaben

Es ist wahrscheinlich sehr Schweiz-typisch, dass diese Regelung nur sehr einseitig angewendet wurde. Zwar wurden die «Verlierer» von den Gemeinden entschädigt, hingegen mussten die «Gewinnerinnen» an den meisten Orten nichts abliefern. Einmal mehr setzten die Bürgerlichen auf das Prinzip «Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren». Erst 2013 wurde dieser Missstand mit einer Volksabstimmung ein bisschen korrigiert. Die Kantone wurden auf eine minimale Mehrwertabschöpfung verpflichtet.

Auch im Kanton Zug ist dieses Kapitel der Raumplanung kein Ruhmesblatt. Zwar mussten die Gemeinden bei den bisherigen Ortsplanungen teilweise erhebliche Entschädigungen für Auszonungen entrichten. Von den Mehrwerten erhielten sie aber keinen Rappen, weil die bürgerliche Mehrheit von Regierung und Kantonsrat darauf verzichtete, entsprechende Regelungen zu formulieren.

Zuger Schleichweg …

Mit der Vorgabe von 2013 liess sich diese Verweigerungshaltung nicht mehr weiterführen. Knapp vor Ablauf der Frist schaffte es der Kanton, mit der Änderung des Bau- und Planungsgesetzes eine Regelung zu erlassen. Aber wen wundert es? Während andere Kantone sich ernsthaft bemühten, die Vorgabe so umzusetzen, dass das Gemeinwesen auch einen relevanten Anteil am Mehrwert hat, schafft es der Kanton Zug doch tatsächlich, das Ganze so zu regeln, dass es eher einer Schenkung an die Landbesitzenden gleichkommt.

Mit minimalen Abgabesätzen und grosszügigen Ausklammerungen wird es auch in der aktuellen Runde der Ortsplanungen so sein, dass einige wenige Eigentümer grosse Profite machen, während die Gemeinden für die Kosten beispielsweise der Erweiterung der Infrastruktur aufkommen müssen. Schliesslich ist die Mehrwertabgabe nicht ein grosszügiges Geschenk an die Gemeinde. Im Gegenteil: die Aufzonung ist ein Geschenk an die Landbesitzenden. Die Kosten für die Erschliessung des Baulands oder für den Bau von Schulen in der Nähe von neuen Bebauungen tragen die Gemeinden. Es ist also schlicht fair, wenn die Gemeinden einen Teil des Geschenkes erhalten, um die durch das Geschenk für sie entstehenden Kosten zu decken.

… für die schleichende Auszugerung

Es ist leider normal in Zug, dass diese Fairness nicht gelebt wird. Die Besitzenden bekommen Geschenke in Form von tiefstmöglichen Steuern und tiefstmöglichen Abgaberegeln. Preisgünstiger Wohnraum ist rar und immer mehr Junge, Alte und Familien müssen wegziehen. Grosskonzerne hingegen werden hofiert, selbst wenn sie es im Ausland nicht so genau nehmen mit Menschenrechten oder Umweltschutz. Ausländer sind willkommen, so lange das Portemonnaie prallgefüllt ist. In Zug schaut man zu den Besitzenden. Die anderen müssen selber schauen, wie sie zurechtkommen.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Mario
    Mario, 29.04.2021, 13:57 Uhr

    Und wen wunderts ? War schon immer so, ist noch immer so und wird noch lange so sein ! Bis der Krug, der zum Wasser geht, bricht. Die endlose Gier der Elite die sich ihre Regeln selber macht kennt weder Grenzen noch moralisches Recht. Genau damit werden sie sich eines Tages selber zu Fall bringen.

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