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Politische Partizipation einmal mehr gescheitert

Wie man Hörbehinderte besser in Luzerns Politikbetrieb integrieren könnte

Leider einzigartig: Am Dienstag wurden im Kantonsrat die Voten in Gebärdensprache übersetzt. (Symbolbild: Thiago Barletta/Unsplash)

Leider einzigartig: Am Dienstag wurden im Luzerner Kantonsrat die Voten in Gebärdensprache übersetzt. Allerdings nur für einen Vorstoss, welcher die Förderung der politischen Partizipation von Menschen mit Hörbehinderungen fordert.

Dieser Vorstoss forderte die Regierung auf, Möglichkeiten für die Finanzierung der Dolmetscherdienste zu erarbeiten, damit Menschen mit einer Hörbehinderung politisch partizipieren und sich parteipolitisch engagieren können. Zudem hätte der Regierungsrat niederschwellige Richtlinien zur Beanspruchung finanzieller Unterstützung für politische Parteien erarbeiten sollen, damit Menschen mit Beeinträchtigung aktiv am politischen Leben teilhaben können.

Kein Mindeststandard

Die Antwort der Regierung auf das Postulat von Michael Ledergerber (SP) enttäuschte. Statt mit gutem Beispiel voranzugehen, legen unsere Regierungsräte einmal mehr die Hände in den Schoss und delegieren. Sie delegieren das Ermöglichen politischer Partizipation an die politischen Parteien. Hier sind die Grünen bereits weiter als der Kanton und publizieren kein Video ohne Untertitel.

Im Gegensatz zum Kanton Luzern: Das letzte aktuelle Video auf der Homepage zur Jahresrechnung 2020 kommt einmal mehr ohne Untertitel daher. Obwohl vieles heute bereits automatisiert werden kann, vor allem wenn Standardsprache gesprochen wird. Obwohl das Budget des Kantons tausendmal höher als dasjenige der Partei ist, schafft der Kanton es nicht, einen Minimalstandard zu garantieren.

Kanton Luzern handelt rechtswidrig

Wenn der Wille beim Regierungsrat vorhanden wäre, hätte er auch innovativer geantwortet und Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine vollständige Partizipation für Menschen mit Hörbehinderung Schritt für Schritt erreicht werden könnte.

Klar ist, dass der Kanton dazu verpflichtet ist, mehr zu unterstützen: Die Schweiz hat die UNO Behindertenrechtskonvention vor über sieben Jahren ratifiziert. Sie verpflichtet alle Verwaltungen, Hindernisse zu beheben, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. Unter anderem wird auch klar definiert, dass der Staat dafür sorgen muss, dass die politischen Rechte vollständig beansprucht werden können. Die staatlichen Stellen sind verpflichtet, die Gleichberechtigung sicherzustellen. Unter anderem soll das aktive und passive Wahlrecht dadurch erleichtert werden, dass unterstützende und neue Technologien für die Wahrnehmung eines Amtes genutzt werden können.

Handelt der Kanton Luzern rechtswidrig?

Damit ist auch klar: der Kanton ist sogar verpflichtet, die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Das kann und darf nicht an die politischen Parteien delegiert werden. Somit handelt der Kanton hier klar rechtswidrig. Einmal mehr muss dies nun wohl juristisch eingefordert werden.

In einem Punkt muss ich dem Regierungsrat in der Antwort auf den Vorstoss recht geben: Auch der Kantonsrat hätte es in der eigenen Hand, seine Sessionsübertragungen für Menschen mit Hörbehinderung durch Untertitel oder Gebärdensprache verständlich zu machen. Dies muss in der Geschäftsleitung bald beschlossen werden.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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