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Monique Frey

Strassenlärm macht krank

Eine effektive Sanierung würde nur unverhältnismässig hohe Kosten verursachen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Der Kanton und die Gemeinden haben vom Bund den Auftrag, Kantons- und Gemeindestrassen bis 2018 bezüglich Strassenlärms zu sanieren. Als Sanierungen gelten unterschiedliche Massnahmen.

Der Kanton und die Gemeinden haben vom Bund den Auftrag, Kantons- und Gemeindestrassen bis 2018 bezüglich Strassenlärm zu sanieren. Als Sanierungen gelten dabei emissionsbegrenzende Massnahmen an der Quelle, wie Reduktion des Verkehrs, Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit, welche die Lärmerzeugung verhindern oder verringern, sowie Massnahmen, welche die Lärmausbreitung verhindern oder verringern wie zum Beispiel ein lärmschluckender Belag. Das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutz-Verordnung regeln dies genau.

Symptombekämpfung

Seit einiger Zeit nimmt nun auch der Kanton Luzern die Lärmsanierungen forciert an die Hand. Kritisch ist hingegen, dass der Kanton fast durchwegs um eine Erleichterung bei den Sanierungen nachsucht. Das heisst, dass er nicht bei den Verursachern des Lärms Massnahmen ergreift, sondern Symptombekämpfung betreibt. In den meisten Fällen ist das die finanzielle Unterstützung für den Einbau von Schallschutzfenstern. Damit bleibt der Lärm für viele Anwohnerinnen und Anwohner von Kantonsstrassen weiter bestehen.

Aus Studien weiss man, dass Kinder, welche an lärmbelastenden Strassen wohnen, eine signifikant tiefere schulische Leistung erbringen.

Denn der Lärm ist weiter bei offenem Fenster, beim Aufenthalt im Garten oder beim Begehen entlang der Strasse hörbar. Lärm, der sehr belastend ist und ein grosses Gesundheitsrisiko darstellt.Aus Studien weiss man, dass Kinder, welche an lärmbelastenden Strassen wohnen, eine signifikant tiefere schulische Leistung erbringen. Der Kanton führt für die Erleichterung an, dass eine effektive Sanierung unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würde.

Dies ist irreführend

Zum Beispiel hat eine Geschwindigkeitsreduktion auf den Abschnitten mit angrenzenden Wohnhäusern und Siedlungsgebieten keine starken Einschränkungen für die Durchfahrenden zur Folge. Ein möglicher Zeitverlust ist minim. Zudem ist klar, dass mit einer Temporeduktion von 50 auf 30 Kilometern pro Stunde bis zu 2,5 Dezibel Lärmminderung erwartet werden kann. Dies ist fast eine Halbierung des Lärms. Leider will der Kanton in keinem Fall der aktuellen Sanierungen etwas davon wissen.

Ignoranz des Kantons könnte Folgen haben

Diese Strategie des Kantons könnte auch in die Hosen gehen und teuer werden. Denn ab 2018 können die vom Lärm beschallten HauseigentümerInnen auf Enteignungsabgeltung und Wertverminderung klagen.

Deshalb muss der Kanton heute alles daran setzen, bei der Ursache des Lärms Massnahmen zu ergreifen, um diesen zu verhindern, bzw. auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Am einfachsten mit einer Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 Kilometern pro Stunde bei Ortsdurchfahrten.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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