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KVI: Die Schweiz als Weltpolizist?

«Standortförderung muss auch in Entwicklungsländern möglich sein»

Die Schweiz soll nicht Weltpolizei spielen, sondern die Rechtsstaatlichkeit stärken. (Bild: pixabay, bearbeitet)

Der Zuger Ständerat Matthias Michel schreibt in seinem Blogpost, weshalb er gegen die Konzernverantwortungsinitiative ist. Unter anderem befürchtet Michel, dass von einer Annahme der Initiative nicht nur in Zug ansässige Konzerne, sondern beispielsweise auch ein Zuger Confiseur oder lokale Velohändler betroffen wären.

Die Schweiz ist bekannt für gute wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen: Ich denke dabei an die demokratische Mitsprache, an einen verlässlichen und in seiner Macht beschränkten Rechtsstaat, an das hervorragende Bildungssystem und den funktionierenden Arbeitsmarkt.

Innerhalb der Schweiz ist unser Kanton Zug durch die Ausgestaltung seiner Standortfaktoren bekannt und wirtschaftlich stark geworden. Gerne wünscht man auch anderen Ländern vergleichbare Rahmenbedingungen, damit das wirtschaftliche Ungleichgewicht auf der Welt abnimmt.

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit statt Weltpolizei spielen

Solche Rahmenbedingungen lassen sich nicht einfach exportieren. Aber einiges an Wissen und Erfahrung darüber schon. So fokussiert die Schweiz in ihrer internationalen Zusammenarbeit auf gute Regierungsführung, auf die Stärkung nationaler und lokaler Institutionen, auf die Verwaltung öffentlicher Finanzen und auf öffentliche Dienstleistungen.

Schliesslich unterstützt unser Land Prozesse zur Konfliktprävention und -lösung. Es geht also um Unterstützung vor Ort. Genau das Gegenteil würde mit der Konzernverantwortungsinitiative bewirkt. Diese zieht Klagen für die Verantwortung im Ausland in die Schweiz. Statt allfällige Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltstandards vor dortigen Gerichten zu verfolgen, wird dieser Rechtsschutz in die Schweiz verlagert.

Statt den Rechtsstaat vor Ort zu stärken, wird er mit einer Klage in der Schweiz umgangen, die sich damit den Status einer Weltpolizei anmasst. Besser und mit mehr Wirkung arbeitet die Schweiz an internationalen Standards für Menschenrechte und Umwelt mit und stärkt einzelne Staaten in der Durchsetzung dieser Standards vor Ort.

Einbezug statt Ausschluss der Unternehmen

Vermehrt wird in der internationalen Zusammenarbeit auf den Einbezug der Privatwirtschaft Wert gelegt: Die Erkenntnis ist gewachsen, dass ohne Mitwirkung Privater weder die wirtschaftliche noch die soziale Lage eines Landes massgeblich verbessert werden kann.

In den Worten von Constantine Bartel, der sich in der UNO und an der Universität Zürich für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit engagiert: «Meine eigene konkrete Erfahrung im Südsudan führte mich zur Einsicht, dass multinationale Unternehmen eher Teil der Lösung als Teil des Problems sind, wenn es um den verbesserten Zugang zu essentiellen Menschenrechten geht.»

Und er sagt gegenüber «Watson» weiter, «dass im Südsudan die Verschlechterung der Menschenrechtssituation wenig bis gar nichts mit der Präsenz von «ausbeuterischen» Konzernen zu tun hat. Diese verlassen nämlich momentan den Südsudan, und mit ihnen auch die kleine gebildete Mittelschicht, die sich eigentlich am wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes beteiligen wollte.»

Gewissen und Erkenntnis

Verantwortung übernehmen für Menschenrechte und Umwelt ist ein globales Gebot. Wer die Initiative ablehnt, ist nicht gegen diese Logik und muss auch kein schlechtes Gewissen haben. Denn die Initiative verwendet fragliche Instrumente: Sie schafft ein neues Haftungsrecht, das mehr Fragen auslöst, als es zu beantworten vermag.

Zum Autor

Matthias Michel, von Beruf Rechtsanwalt, hat in den 16 Jahren als Regierungsrat die Bildungs- und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug geführt und war in der interkantonalen Zusammenarbeit engagiert, zum Beispiel als Präsident der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs. Er wurde im November 2019 zum Ständerat gewählt. Michel ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Er lebt mit seiner Familie in Oberwil.

Die Initiative erweckt sodann den falschen Eindruck, es seien nur grosse Konzerne betroffen, dabei wird jedes Unternehmen verpflichtet. Das kann ein Zuger Confiseur sein, der für seine Kirschstängeli auf Rohstoffe wie die Kakaobohne angewiesen ist. Oder ein Zuger Velohändler, dessen importierte Veloreifen aus Kautschuk hergestellt werden.

Diese Zuger Unternehmen müssten prüfen, inwieweit eine ausländische Lieferantin vor Ort Menschenrechte und Umweltstandards einhält. Das führt genau zu dem, was der südsudanesische Experte gesagt hat: Das entsprechende Exportland und mit ihm die lokalen Kleinunternehmen werden geschwächt.

Soll Standortförderung nur für wohlhabende Länder gelten? Man darf, ja man muss mit gutem Gewissen auch Entwicklungsländer in deren Perspektiven und Stärkung des dortigen Rechtsstaats unterstützen und ihnen eine eigene Standortpolitik ermöglichen.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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14 Kommentare
  • Profilfoto von cedric-schmidunitafinance-ch
    cedric-schmidunitafinance-ch, 22.11.2020, 18:51 Uhr

    Die Darstellung von Ständerat Matthias Michel finde ich absolut korrekt und gilt es meiner Meinung nach zu bekräftigen.

    Mit ganz wenigen Ausnahmen gehen die Schweizer Unternehmer bezüglich internationaler Mindeststandards sogar deutlich weiter als von der UVI gefordert. Und dies bereits jetzt ohne Druck durch Regelwerke! Es verwundert deshalb nicht, dass Schweizer Arbeitgeber im Ausland meist beliebt und hoch angesehen sind. Bringt man das mit zwielichtigen Praktiken hin? Natürlich nicht. Der Ruf unserer Unternehmen ist nicht zuletzt deshalb so gut, weil sie im Umgang mit ihren internationalen Partnern korrekt, respektvoll und auf Augenhöhe agieren.

    Und sind wir ehrlich: die Unternehmen welche jetzt sich nicht an diese Standards halten – mit oder ohne UVI – werden von der Bildschwäche verschwinden. Denn ich gehe stark davon aus, dass SIE alle als Konsument wohl auch die Produktionsart des Produktes hinterfragen und deshalb freiwillig bereit sind das teurere aber dafür ethisch korrekt hergestellte Produkt kaufen.

    Ich habe grosse Mühe damit, dass im Rahmen der UVI nun alle Schweizer Unternehmen als potenzielle Verbrecher dargestellt werden. Doch damit nicht genug: Während die meisten Grossbetriebe die Folgen der UVI vermutlich einigermassen locker wegstecken könnten, würden die extremen Bestimmungen unsere KMU praktisch mit Bürokratie ersticken. Und das ausgerechnet in unsicheren Zeiten wie diesen. Das kann es nun wirklich nicht sein! Deshalb sage auch ich mit Nachdruck NEIN zu dieser Initiative!

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  • Profilfoto von Matthias Michel
    Matthias Michel, 22.11.2020, 14:32 Uhr

    Ich habe ja Rückmeldungen erwartet, leider führen die meisten die Diskussion nicht, sondern wechseln mit eigenartigen Antwürfen auf die persönliche Ebene. Dazu Folgendes:

    Wer mich der Lüge bzw. der Falschaussage betreffend dem KMU bezichtigt, lese besser zuerst den Initiativtext: Nur im Kommentar dazu wird geschrieben, die KMU seien von der Initiative ausgenommen; massgebend ist aber nicht der Kommentar, sondern der Initiativtext. Gerade von dieser Ausnahme steht eben nichts drin. Im massgeblichen Initiativtext steht: «Bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen». Es ist völlig offen, was das heisst. Und nimmt Zuger Kleinunternehmen nicht einfach automatisch von der Sorgfaltspflicht aus. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass man somit die Initiative so interpretieren darf, dass die KMU ausgenommen werden.
    Das Muster ist einfach: Man hänge einer Person das Plakat «neoliberal» an (es ist das erste Mal seit meiner politischen Tätigkeit, dass ich dieses Prädikat erhalte und zeigt, wie dahergeredet es ist) und schiesse ihn dann ab, z.T. mit unhaltbaren Unterstellungen von Korruption («geschmiert»). Offenbar sucht man nicht die sachliche Diskussion , sondern verweigert diese. Und von gewissen Kritikern, die eben mit persönlichen Unterstellungen operieren, vermisse ich die Einhaltung derjenigen ethischen Haltung, die sie selber mit der Unterstützung der Initiative einfordern. Es ist halt einfacher, von anderen ethische Verpflichtungen einzufordern als selber sich daran zu halten. Solche Schreibende möchten offenbar eben die Diskussion nicht führen, die ich gestartet habe: Ob nicht Unterstützung der Staaten vor Ort der bessere Weg sei; dorthin bewegt sich nämlich die Entwicklungszusammenarbeit.
    Ein Punkt von Herrn Roth ist der Vertiefung wert: Handelsverträge müssten viel kohärenter sein mit der Menschenrechtspolitik. Die neueren Freihandelsverträge berücksichtigen das.

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  • Profilfoto von Marc Reinhardt
    Marc Reinhardt, 21.11.2020, 13:18 Uhr

    Ein sehr guter Beitrag unseres Ständerates. Er bringt es fundiert auf den Punkt: Die Initiative spricht von «Konzernverantwortung». Der Begriff «Konzern» kommt jedoch im Initiativtext gar nicht vor. Denn Betroffen sind von der für uns alle schädlichen Initiative ALLE Unternehmen, jeglicher Grösse. Auch das KMU im Kanton Zug. Ich bin sehr dafür, dass Unternehmen (noch mehr) Verantwortung für ihr handeln übernehmen. Das stellt der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates sicher.

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  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 19.11.2020, 23:01 Uhr

    Die Argumente von Herrn Michel gegen die KVI sind nur Nebelpetarden, die vom eigentlichen Ziel der Initiative ablenken sollen: Konzerne sollen auch im Ausland für Schäden haften, die sie durch Missachten der Umweltvorschriften und Menschenrechte anrichten. Da gemäss den Angaben der Initiativgegner die meisten Schweizer Konzerne sich an diese Vorgaben halten, ist es unverständlich, warum Economiesuisse x-Millionen Franken in eine hinterlistige Gegenkampagne investiert.

    Die Schweiz muss nicht Weltpolizist spielen, sondern lediglich mithelfen, dass internationale Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. In Entwicklungsländern mit einem gut funktionierenden Rechtssystem können selbstverständlich Vergehen von Schweizer Unternehmen lokal eingeklagt werden.

    Als neoliberaler Zuger Politiker verschweigt Herr Michel selbstverständlich, dass Staaten mit korrupten Regierungen und Richtern mehr Interesse an Bestechungsgeldern von Schweizer Konzernen haben als an blauäugigen helvetischen Anleitungen zur „Konfliktprävention und –lösung“. So laufen in mehreren Ländern Strafverfahren gegen einen Baarer Rohstoffhändler, welcher von der kongolesischen Regierung durch Bestechung Schürfrechte an Kohle- und Kobaltminen zu verdächtig günstigen Preisen erhalten haben soll. Als ehemaliger Regierungsrat muss Herr Michel das selbstverständlich wissen. Sein Schweigen und seine scheinheilige Argumentation sagen mehr über ihn aus als über die KVI.

    In seiner eigenen zugerischen Wahrnehmung der Welt sieht Ständerat Michel die Schweiz in der hehren Rolle einer internationalen Fürsprecherin für gute Regierungsführung und für die Stärkung nationaler und lokaler Institutionen in den Partnerländern. Nimmt man jedoch die schweizerische Aussenpolitik genauer unter die Lupe, erkennt man schnell, dass gewinnversprechende Handelsverträge stets Vorrang vor Forderungen nach Einhaltung der Menschenrechte haben.

    Der zitierte Constantine Bartel hat als gebürtiger Sudanese die KVI überhaupt nicht verstanden oder will sie nicht verstehen. Im Watson-Interview lobt er die internationalen Konzerne, weil sie im mausarmen Land die Qualität des Biers verbessert haben und kritisiert die UNO und die Hilfswerke, weil deren milliardenschwere Hilfe an die notleidende Bevölkerung nicht nachhaltig sei. Beides mag teilweise stimmen, aber was hat das mit der KVI zu tun?

    Wie wir wissen, ist es die Strategie der KVI-Gegner, möglichst vom eigentlichen Thema abzulenken durch Schwadronieren über Weltpolizist Schweiz, über angeblich von der Initiative betroffene Confiseure und Velohändler, über anmassende KVI-Gutmenschen, usw. Lassen wir uns nicht vom eigentlichen Thema ablenken, der Verantwortung für unternehmerisches Handeln, auch in Ländern fernab der Schweizer Börse. Nehmen wir unser Stimmrecht wahr, auch wenn die Anhänger Mammons Gift und Galle speien.

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  • Profilfoto von Himmy
    Himmy, 19.11.2020, 19:06 Uhr

    Eine Schande, Ihre Ausführungen, Herr Michel. Von welchen Konzernen wurden Sie geschmiert?
    Lachhaft, wenn sie nicht zum Weinen wären, Ihre unzutreffenden Beispiele von Speck und Velohändler.

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    • Profilfoto von jam
      jam, 20.11.2020, 17:14 Uhr

      Grenzwertig, was Sie anonym in die Tasten hauen. Ist natürlich einfacher, wenn solche unhaltbaren Vorwürfe in den Raum geworfen werden können, ohne mit dem eigenen Namen hinstehen zu müssen.

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  • Profilfoto von Alois Iten
    Alois Iten, 19.11.2020, 16:13 Uhr

    Das bürgerliche Parlament wird die KVI bei einer Annahme sowieso als light-Variante umsetzen, so wie dies bei ungewollten Initiativen zuletzt immer gemacht wurde. Insofern haben die Schweizer Firmen ja sowieso nichts zu befürchten, man kann das Anliegen unbesorgt annehmen.

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    • Profilfoto von Gian Brun
      Gian Brun, 20.11.2020, 18:08 Uhr

      Wenn man davon ausgeht, dass die Initiative nicht umgesetzt wird, dann kann man sie auch gleich direkt ablehnen. Und das aus guten Gründen, denn zuletzt installiert diese ein neues kolonialistisches Rechtssystem, welches die Institutionen in den Entwicklungsländern noch mehr schwächt. Helfen geht anders!

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  • Profilfoto von Daniela Bucher
    Daniela Bucher, 19.11.2020, 13:51 Uhr

    Im Initiativtext heisst es klar, dass auf KMU mit geringem Risiko Rücksicht zu nehmen ist. Dazu zählen wohl die genannten Firmen. Die genannten Zuger Firmen sind also nicht betroffen.

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    • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
      Kasimir Pfyffer, 19.11.2020, 18:39 Uhr

      Macht doch nüüt! Angstmachen und mit dem Weltuntergang drohen gehört bei den Geldsack-Parteien schon lange zur Tradition. Von Trump haben sie zudem gelernt, dass man ungestraft den gröbsten Unfug behaupten kann. Es fallen genügend Leute drauf rein, die dann «richtig» abstimmen. Zur Rechenschaft zieht einen niemand.

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  • Profilfoto von Sandra Klein
    Sandra Klein, 19.11.2020, 13:37 Uhr

    Von einem Ständerat hätte ich etwas mehr Wissen erwartet. KMU sind eben genau nicht betroffen, ausser sie sind in Branchen wie dem Gold- oder Diamantenhandel tätig. Das ist ein Confiseur oder Velohändler eben genau nicht. Ansonsten wäre der mehr als nur bürgerliche Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler wohl nicht für die Konzernverantwortungsinitiative. Peinlich, Herr Michel, dass Sie mit solchen Falschaussagen müssen. Sie machen sich so unglaubwürdig und werten ihre frühere Arbeit als Zuger Regierungsrat ab.

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    • Profilfoto von jam
      jam, 20.11.2020, 14:52 Uhr

      Peinlich ist, dass Sie offenbar nicht mitbekommen haben, dass sich der Gewerbeverband einstimmig gegen die Unternehmensverantwortungsinitiative ausgesprochen hat.

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  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 19.11.2020, 13:25 Uhr

    Oh Gott, das ist ja entsetzlich. Dann müssen sich die grossen Konzerne (und eben genau nicht die KMU oder gar der «Confiseur», wie die Bürgerlichen unverfroren, hartnäckig und wahrheitswidrig behaupten) auf einmal an ein paar Regeln halten? Das wäre ja ein Weltuntergang! Regeln sind nur für die kleinen Budeli wichtig – Stichworte Sozialbeiträge, Versicherungen, Buchhaltungs- und Rechenschaftspflicht. Aber die armen, armen, armen Grosskonzerne wollen wir doch nicht beim Ausbeuten, Raubbauen und Weisswaschen stören!

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    • Profilfoto von lulu
      lulu, 19.11.2020, 20:57 Uhr

      Herr Ständerat
      Betr. KMU
      Sind sie so schlecht informiert? Oder lügen Sie. Beides wäre peinlich.
      Bitte antworten. Danke

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