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Pirmin Müller

Soll man «Lies!»-Aktionen verbieten?

Der Polit-Blogger fordert ein Verbot von «Lies!»-Verteilungsaktionen.

(Bild: Pixabay)

Im Luzerner Kantonsrat wurde unlängst eine «Motion über die Verhinderung extremistischer Umtriebe in Luzern» eingereicht. Im Fokus stehen islamistische Organisationen – wie beispielsweise «Lies!» –, die Teile von weltweiten und in Terrorismus involvierten Netzwerken sind. Deren Aktivitäten seien zu verhindern, denn sie lehnten unsere freiheitliche Werteordnung ab und nutzten sie gleichzeitig aus, um ihre Ziele zu erreichen, fordert Polit-Blogger und SVP-Kantonsrat Pirmin Müller.

Kann sich Luzern an Zürich ein Vorbild nehmen? Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr hat die von Gruppierungen wie «Lies!» ausgehenden Risiken richtig erkannt und griff durch. Er empfiehlt den Gemeinden, gestützt auf ein Rechtsgutachten, der Organisation keine Bewilligung zum Verteilen von Gratis-Koranen zu erteilen.

Leider ruft selbst die sinnvollste Massnahme immer auch Opposition auf den Plan. So will der Stadtzürcher Sicherheitsvorsteher Richard Wolff weiterhin «Lies!»-Aktionen genehmigen. Er beruft sich dabei auf die Wahrung der Grundrechte.

Fakten zu «Lies!»

Ich stimme der Haltung zu, dass die Grundrechte gewahrt werden sollen. Eine Einschränkung ist gemäss Bundesverfassung jedoch möglich, wenn dies beispielsweise durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt ist. Genau dies liegt vor, wenn es um Organisationen geht, die den Einsatz von Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele befürworten. So hält der Islamismus-Experte, Jan Boschum, vom Violence Prevention Network fest: «Die ‹Lies!›-Aktionen sind ein wichtiger Bestandteil salafistischer Propaganda. Die Verteilaktionen sind ein wichtiges Mittel, um Neumitglieder zu akquirieren. Auf diese Weise haben sich viele der jungen Menschen radikalisiert.»

Eine Studie des deutschen Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamtes (BKA) hat die Biografien von 378 Islamisten analysiert, die nach Syrien ausreisten, um sich dort am Djihad zu beteiligen. Ergebnis: Jeder fünfte Ausgereiste habe sich durch das «Lies!»-Projekt radikalisiert. Von acht deutschen Selbstmordattentätern, die sich im Irak und in Syrien in die Luft gesprengt haben, sollen mindestens drei in Deutschland Korane verteilt haben.

Verantwortung wahrnehmen

Die «Lies!»-Aktionen in Deutschland sind organisatorisch und personell mit ihrem Ableger in der Schweiz verbunden. Auch mehrere Moslems aus der Schweiz haben sich radikalisiert und reisten in den Irak und Syrien. Folgende Schlussfolgerungen können gezogen werden:

  1. Djihadisten und Organisationen, die Terrornetzwerken zudienen und Gewalt verherrlichen, sollen sich nicht auf die Grundrechte berufen können.
  2. Viele sogenannte Gotteskrieger, die in den Djihad zogen und ziehen, wurden in Europa und der Schweiz radikalisiert.
  3. Extremistische Organisationen, welche Jugendliche gezielt radikalisieren und zu Gewalt gegen Andersgläubige motivieren, sind zu verbieten.

Es bleibt zu hoffen, dass die Luzerner Parlamentarier die Gefahrenlage richtig beurteilen, die Motion überweisen und die Behörden auf kommunaler Ebene die Vorgaben konsequent umsetzen.

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