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Umstrittene Umzonungen im Kanton Luzern

Selbst das Minimalziel ist zu viel für Luzerner Kantonsrat

Die Biodiversität geht bei fortschreitender Zersiedelung immer mehr zurück. (Bild: bic)

Die Zersiedelung wurde in der Schweiz als Problem erkannt und steht weit oben auf der politischen Agenda. Doch Auszonungen sind schwierig umsetzbar. Der Kanton Luzern müsste 170 Hektaren rückzonen. Doch selbst ein Drittel dieser Fläche ist einer Mehrheit im Luzerner Kantonsrat noch zu viel, schreibt Politbloggerin Monique Frey.

Vor über sieben Jahren hat die Schweizer Stimmbevölkerung das eidgenössische Raumplanungsgesetz angenommen. Dieses fordert einen haushälterischen Umgang mit unserem Boden und eine gelenkte Siedlungsentwicklung. Doch im Vollzug mahlen die kantonalen Mühlen langsam. So wurden vom Kanton Luzern erst in diesem Frühling die Flächen bestimmt, die rückgezont werden müssen, um das Gesetz zu erfüllen.

Zusätzlich kommt es nun bei der Umsetzung dieser Auszonungen zu einem kompletten Stopp. Eine Mehrheit aus CVP, FDP und SVP des Luzerner Kantonsrates geht in Opposition zu den von der Regierung aufgegleisten Rückzonungen. Sie hat ein Postulat überwiesen, welches den Regierungsrat auffordert, die kantonale Rückzonungsstrategie einer Neubeurteilung zu unterziehen. Die Strategie sei zu überarbeiten und den betroffenen Gemeinden soll eine Lockerung signalisiert werden. Ist das im Sinne des Raumplanungsgesetzes?

Wählerwille nicht berücksichtigt

Dies widerspricht komplett dem Willen der – Luzerner – Stimmbevölkerung. Sie wollte die Verbauung der Landschaft reduzieren und überdimensionierte Bauzonen reduzieren. So müsste der Kanton Luzern 170 Hektaren rückzonen. Der Regierungsrat wollte laut Regierungsrat Fabian Peter «nicht päpstlicher sein als der Papst» und hat den Spielraum ausgereizt, indem er nur die Mindestanforderungen des Bundes erfüllt hat. Dabei schlug er eine Auszonung von lediglich 67 Hektaren vor.

Auch dieses Minimalziel ist zu viel für eine Mehrheit im Kantonsrat. Die Umsetzung des Volkswillens ist in Luzern gestoppt.

Offensichtlich hat das aktuelle Raumplanungsgesetz und der kantonale Richtplan zu viele Gesetzeslücken, welche es dem Regierungsrat erlauben, nur gut einen Drittel der benötigten Flächen auszuzonen, und welche es der kantonalen Legislative erlauben, das Verfahren zu stoppen. So kann der Wille des Volkes nie und nimmer umgesetzt werden. Er braucht deshalb die klaren Regelungen, wie sie in den vorliegenden Kulturlandschaftsinitiativen gefordert werden.

Unterschätze Bedeutung des Bodens

Boden als unsere wertvollste Lebensgrundlage ist heute wenig geschützt. Wer im Kanton Luzern mit offenen Augen unterwegs ist, stellt fest, dass die Zersiedelung unaufhaltsam voranschreitet. Speziell auch ausserhalb der Bauzonen wird heftig gebaut. Dadurch gehen wertvolles Kulturland (Fruchtfolgeflächen) für die regionale Lebensmittelproduktion und Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren.

Zur Autorin

Monique Frey ist Fraktionschefin der Grünen im Luzerner Kantonsrat, dem sie seit 2008 angehört. Die Agronomin arbeitet bei der Caritas als Fachberaterin im Bereich Ernährungssicherheit. Frey kandidierte 2018 für den Emmer Gemeinderat und 2019 für National- und Ständerat.

Diese vielfältigen Lebensräume wie Streuflächen, Hecken, Hochstammbäume, Blumenwiesen und Gewässer sind die Grundlage für die Biodiversität von Pflanzen und Tieren und müssen deshalb erhalten und vernetzt werden. In Zeiten von Klimawandel und drohender Wasserknappheit für die Landwirtschaft ist es ebenso unklug, weiterhin Kulturland zu versiegeln. Ein sorgsamer und vorausschauender Umgang mit unserem Boden ist deshalb unabdingbar.

Umsetzung des Volkswillens fraglich

Bis heute hat der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrates argumentiert, der Kanton sei auf dem richtigen Weg und die beiden Initiativen brauche es nicht. Der Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative schreibt jedoch nur fest, was sowieso schon umgesetzt werden müsste. Mit dem aktuellen Entscheid im Kantonsrat wird aber auch dies in Frage gestellt.

Ein Steilpass für die Luzerner Kulturlandschaftsinitiativen, die Ende November zur Abstimmung kommen. Nur mit einem zweifachen Ja können gesetzliche Lücken geschlossen und der Schutz der Luzerner Kulturlandschaft ohne Einschränkungen umgesetzt werden.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von paul
    paul, 25.06.2020, 13:39 Uhr

    ….und wieder dauert es eeeeewig bis in luzern abstimmungsresultate umgesetzt werden …..
    natürlich keine leichte aufgabe aber bitte es bezeli meee isatz förs fuess volk darf es schon sein

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