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Konrad Graber

Schwarzhören und -sehen einen Riegel schieben

Das alte RTVG soll verabschiedet werden. (Bild: Emanuel Ammon/Aura)

Am 14. Juni kommt die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes vors Volk. Was aber heisst das für Luzern und Zug?

Die heute geräteabhängige Gebühr für Radio- und Fernsehen ist veraltet. Jeder Computer, jedes Tablet oder Smartphone ist heute auch ein Radio oder ein Fernsehgerät. Heute bezahlen nicht alle Haus­halte und Unternehmen die Gebühr, auch wenn sie dazu verpflichtet wären. Mit der vorgesehenen Mediengebühr wird diese Ungerechtigkeit beseitigt. Weil alle ihren Beitrag leisten, sinkt die Gebühr und jene, die bereits heute bezahlen, werden entlastet.

Änderung des RTVG

Die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes führt zu einer unbürokratischen Lösung. KMUs mit weniger als 500’000 Franken Umsatz sind von der Abgabe ausgenommen. Diese Freigrenze führt dazu, dass 75 Prozent aller Unternehmen nicht abgabepflichtig sind. Bei vielen Betrieben ergibt sich eine Reduktion. So zahlt eine Bäckerei mit 3 Filialen heute Gebühren von 1’836 Franken. Neu wird sie lediglich 400 Franken bezahlen, spart also 1’346 Franken. Bei einer Ablehnung gilt das bestehende Gesetz, das aufgrund der technischen Entwicklung zwangsläufig zu mehr Kontrollen führen müsste.

Oder wie soll ein Gewerbebetrieb nachweisen, dass seine Mitarbeitenden während der Arbeit wirklich nie einen Radio-, TV-Empfänger benutzen bzw. mit einem PC, einem Smartphone oder Tablet auf eine TV- oder Radio-Sendung zugreifen. Nie, weder für einen Wetter- noch eine Strassenzu­stands­bericht, weder im Büro, in der Werkstatt noch im Auto? Den damit verbundenen administrativen Aufwand oder die zwangsläufig ausgebauten Kontrollen möchte ich keinem Betrieb zumuten. Die Unternehmen zahlen insgesamt vom Gesamtbetrag 15 Prozent. Das ist fair.

Konkret in Luzern & Zug

In den Diskussionen wenig beachtet wird, dass über das neue Gesetz für unsere Region wichtige und sehr geschätzte Medien wie Radio Pilatus, Sunshine, Tele 1 usw. einen substanziell höheren Beitrag aus dem Gebührentopf erhalten. Die Gelder gehen nicht nur an die SRG, die einen verfassungsmässigen Auftrag haben, sondern es werden auch private und vor allem regionale Anbieter berücksichtigt. Die erhöhten Beiträge an die regionalen Anbieter werden dazu führen, dass deren Angebot im Umfang und der Qualität aufrechterhalten werden kann.

Für die Privathaushalte wird es günstiger, weil alle ihren Beitrag leisten. Die Kosten reduzieren sich von 462 auf 400 Franken pro Jahr. Wer auf Radio und Fernsehen verzichtet, zahlt während einer Übergangsfrist von fünf Jahren ebenfalls nichts. Wer in einem Alters- und Pflegeheim oder einer Studenten- oder Ferienwohnung wohnt sowie Ergänzungsleistungsbeziehende sind von der Abgabe ebenfalls verschont. Die Vorlage ist ausgewogen. Alle, die eine Leistung beziehen, bezahlen. Schwarzsehen und Schwarzhören gehört der Vergangenheit an. Die Ehrlichen profitieren von tieferen Kosten. Ein Ja ist die konsequente Antwort.

 

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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