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Anpassung der Schuldenbremse

Schulden ohne Grenzen?

Die heutige Ausgestaltung der Schuldenbremsen darf nicht als Dogma betrachtet werden. (Bild: Unsplash, Claudio Schwarz)

Der Bund hat eine, der Kanton Luzern ebenfalls und auch die Stadt Luzern schmückt sich damit. Die Rede ist von der Schuldenbremse. Obwohl sich Schuldenbremsen bewährt haben, kommt immer wieder Kritik an diesem Instrument zur Steuerung der Staatsfinanzen auf.

Dies zeigt sich gerade in der Covid-19-Krise, wo der Staat grosse finanzielle Mittel für stark betroffene Unternehmen und Berufszweige bereitstellt, während gleichzeitig die Steuereinnahmen wegen der Wirtschaftskrise schrumpfen. Vielerorts wird deshalb die Anpassung der Schuldenbremse gefordert. So auch in der Stadt Luzern, wo der Grosse Stadtrat zurzeit über verschiedene Reformvorschläge debattiert. Aber auch beim Bund stehen Anpassungen an der Schuldenbremse zur Diskussion.

Sparguthaben für staatliche Investitionen

Staatsschulden dienen zur Finanzierung von Investitionen, ähnlich wie wenn z. B. eine Privatperson mit einer Hypothek ihr Eigenheim finanziert. Staatsschulden sind zudem gleichzeitig Sparguthaben des Privatsektors. So sind Bundesobligationen begehrte Anlageprodukte, da sie eine hohe Sicherheit bieten. Auch werden Staatsanleihen meistens erneuert und nicht zurückbezahlt. Staatsschulden belasten deshalb zukünftige Generationen nicht stärker als die heutigen Steuerzahler. Trotzdem ist es ratsam, die Staatsschulden nicht unbegrenzt wachsen zu lassen. Doch was sind deren Grenzen?

Die Goldene Regel

Ein einfaches Konzept einer Schuldengrenze ist die Goldene Regel. Sie verlangt, dass Neuinvestitionen durch Schulden, die Schuldzinsen und der Wertverzehr bzw. die Ersatzinvestitionen aber mit eigenen Mitteln, das heisst, mit Steuereinnahmen, finanziert werden sollen. Dadurch sind die Schulden stets durch Vermögenswerte gedeckt, ähnlich wie eine Hypothek durch den Wert des Hauses.

Staatliche Investitionen wie z. B. Strassen oder Schulhäuser stiften der Bevölkerung über einen längeren Zeitraum einen Nutzen. Der Zinsaufwand und die Abschreibungen der Investitionen führen deshalb zu einer generationengerechten Finanzierung der Infrastruktur.

Schuldenspirale verhindern

Wichtigstes Ziel einer Schuldenbremse ist das Verhindern einer Schuldenspirale. Eine solche entsteht, wenn ein Staat die Zinsen für die Staatsschuld nicht mehr aus eigenen Mitteln begleichen kann und sich dafür zusätzlich verschulden muss. Er gerät in einen Teufelskreis aus immer höheren Schulden und Zinsen.

Eine Schuldenspirale führt über kurz oder lang zu einem Vertrauensverlust der Investoren und zum Staatsbankrott. Eine Schuldenbremse muss deshalb sicherstellen, dass neben den laufenden Staatsausgaben und dem Wertverzehr von Investitionen auch die Zinsen mit eigenen Mitteln bezahlt werden. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die Erfolgsrechnung ausgeglichen ist, d. h. Aufwand und Ertrag gleich hoch sind.

Konjunkturzyklus berücksichtigen

Bei der Umsetzung dieser Bedingung ist zu beachten, dass die Staatsfinanzen von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind. So sprudeln Steuereinnahmen in der Hochkonjunktur, während sie in einer Wirtschaftskrise einbrechen.

Andererseits steigen in der Krise die Sozialausgaben. Müssten Aufwand und Ertrag strikt in jedem Jahr ausgeglichen sein, müsste der Staat in einer Wirtschaftskrise einen sinkenden Aufwand budgetieren, d. h. Sparmassnahmen einleiten. Das wäre kontraproduktiv für die wirtschaftliche Erholung.

Eine ausgeglichene Erfolgsrechnung soll deshalb nicht für jedes einzelne Jahr, sondern für die Dauer des Konjunkturzyklus angepeilt werden. Das bedeutet, dass der Staat in der Wirtschaftskrise Defizite budgetieren darf, in der Hochkonjunktur aber Überschüsse schreiben muss.

Ventil zulassen

Die Covid-19-Krise hat gezeigt, dass in einer Krise rasch finanzielle Unterstützung geleistet werden muss. Deshalb sollte eine Schuldenbremse ein Notventil haben, mit welchen in Ausnahmefällen von den Regeln abgewichen werden kann. Nur so ist es möglich, dass der Bund im letzten und auch diesem Jahr massive Hilfsgelder für Härtefälle oder die Kurzarbeit bereitstellen kann.

Reformbedarf auch in Luzern

Sowohl die Schuldenbremsen des Kantons als auch der Stadt Luzern entsprechen nicht den beschriebenen Anforderungen. Beide sind zu wenig konjunkturgerecht und bei den Investitionen zu restriktiv. Und auch beim Bund besteht Verbesserungspotenzial. Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil für den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt hohe Investitionen notwendig sind.

Die heutige Ausgestaltung der Schuldenbremsen darf nicht als Dogma betrachtet werden. Vielmehr muss der Reformbedarf erkannt und Anpassungen müssen so bald wie möglich in die Wege geleitet werden. Ansonsten blockieren wir uns und unseren Nachkommen die Zukunft.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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