Prämienverbilligung: Nicht vergessen – Recht einfordern!
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Gerade Menschen mit tiefem Einkommen verpassen auch wegen der bürokratischen Hürden die Eingabe für die Prämienverbilligung. Deshalb ist es wichtig, dass wir unser Umfeld daran erinnern. Aber auch auf Gesetzesebene gibt es noch viel zu tun und die nächsten Wochen werden entscheidend sein, ob auch erwachsene Personen mit tiefen Einkommen wieder eine Chance auf Prämienverbilligung haben.
Als Gewerkschaftssekretär bedeutet für mich der bald beginnende Herbst, dass auch die Lohnverhandlungen nicht mehr weit entfernt sind. Höhere Löhne werden aber oft wieder weggefressen von höheren Krankenkassenprämien.
Kanton Luzern entrichtet Prämien rückwirkend
Umso wichtiger ist für viele deshalb die Prämienverbilligung. Bei der Beratung unserer Gewerkschaftsmitglieder ist mir aufgefallen: Erstaunlich viele haben nicht mitgekriegt, dass das Bundesgericht den Kanton Luzern zwingt, rückwirkend für die Jahre 2017, 2018, 2019 mehr Familien die Prämienverbilligung auszubezahlen.
Zur Erinnerung: Familien mit einem anrechenbaren Einkommen (Einkommen plus 10 Prozent des Vermögens) unter der Einkommensschwelle haben Anspruch auf eine Verbilligung der Kinderprämie. Die Einkommensschwelle liegt bei einer Familie mit einem Kind bei 87'184 Franken und erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 9'000 Franken.
Sie haben ein Anrecht auf dieses Geld und sollten es deshalb auch einfordern. Dazu müssen Sie nur drei Online-Formulare ausfüllen (Links am Textende).
Einhalten der Fristen notwendig
Sie müssen das aber unbedingt noch vor dem 31. Oktober erledigen. Und dabei sollten sie nicht vergessen, auf www.ahvluzern.ch auch noch das Formular für das kommende Jahr auszufüllen.
Weiterhin desolat ist die Prämienverbilligung für Erwachsene. Von ihnen erhalten nur Personen mit einem Einkommen weit unter dem Existenzminimum eine kleine Verbilligung. Die SP wird in der kommenden Beratung der Prämienverbilligung sich dafür einsetzen, dass auch diese Verbilligung erhöht wird. In der Debatte war es erfreulich zu hören, dass auch die anderen Fraktionen diesem Anliegen besser gesinnt sind als auch schon. Die Stunde der Wahrheit wird aber erst bei der Beratung im Kantonsrat schlagen.
Der Kanton entrichtet Prämienverbilligung nur auf Antrag
Da der Kanton Luzern aber weiterhin die Prämienverbilligung nur auf Antrag ausbezahlt, werden gerade Personen, die Schwierigkeiten im Umgang mit der Bürokratie haben, vergessen, die Prämienverbilligung zu beantragen.
Leiten Sie diesen Artikel oder die Links an Ihre Freundinnen und Freunde weiter. Wer nicht sicher ist, ob er oder sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat: Eine Eingabe kostet nichts. Sicher ist sicher.
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