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Zug und die Konzernverantwortung

Mit der rechten Hand Geld schnappen, um mit der Linken die Hände zu waschen?

Die Konzern-Verantwortungs-Initiative nimmt global agierende Unternehmen, mit Sitz in der Schweiz, in die Verantwortung. (Bild: Archiv)

Ein Teil der Zuger Steuereinnahmen stammt aus Konzerngewinnen und Finanzvermögen, die nicht immer legal oder moralisch sauber erwirtschaftet wurden. Dies glaubt Polit-Blogger Stefan W. Huber. Weitere Auslandshilfe lehnt er zwar ab. Für die Konzernverantwortungsinitiative könnten sich hingegen auch Liberale einsetzen.

Mindestens zweimal im Jahr entbrennt in Zug die Diskussion um Auslands- und Entwicklungshilfe. Ende Herbst, wenn der Gemeinderat das Budget verabschiedet, sowie Ende Frühling, wenn er die Jahresrechnung genehmigt.

Nächste Woche wird das mittlerweile gut eingeübte Zeremoniell seine Fortsetzung finden: SP, ALG und CSP werden nach vorne treten und mit empörter Stimme fordern, zumindest einen kleinen Teil des Überschusses für die Auslandshilfe zu spenden.

Alte Gräben brechen auf

Anschliessend werden SVP, FDP, CVP und GLP den Antrag vollautomatisch und ohne grosse Diskussion ablehnen. Links wird mit Begriffen wie «International!», «Verantwortung!», «Solidarität!» um sich geschossen und Rechts wird mit «Bund!», «Föderalismus!» und «Steuergeld!» zurück gefeuert.

Es braucht keinen Mike Shiva, um dieses halbjährliche Ritual vorherzusehen. Trotzdem lässt mich das Schauspiel jedes Mal ratlos zurück. Zwar gehöre ich zu jenen Herz- und Gewissenslosen, die den Antrag genauso kaltblütig wie regelmässig ablehnen, dennoch habe ich Sympathie für das Anliegen und Verständnis für die Argumentation der Linken.

Es geht der Stadt Zug finanziell gesehen (noch) mehr als gut und ein Teil der Steuereinnahmen stammt aus Konzerngewinnen und Finanzvermögen, die nicht immer legal und moralisch einwandfrei erwirtschaftet wurden.

Da kann eine kleine Wiedergutmachung in Form von Auslandshilfe auf den ersten Blick als durchaus angebracht erscheinen.

Scheinheilige Hilfsgelder

Ich sehe und ich verstehe das. Es erscheint mir jedoch scheinheilig, wenn der Staat sich mit der rechten Hand die Gelder schnappt, um sich dann mit der Linken die Hände zu waschen. Die Auslandshilfe wird so zum Ablasshandel, einem scheinheiligen Gnadenakt, mit dem Politik und Staat hoffen, die Sünden der Wirtschaft zumindest teilweise wiedergutmachen zu können.

Zum Autor

Stefan W. Huber (Jahrgang 1986) ist seit 2016 Mitglied des grossen Gemeinderats der Stadt Zug, seit 2019 führt er die Fraktion der GLP. Beruflich ist er als Klassenlehrer auf Sekundarstufe tätig.

Hört sich das in Ihren Augen wie eine Ausrede an? Ich verstehe das! Das ist genau der Grund, warum ich bei diesen Debatten Ratlosigkeit empfinde. Ich kann die Argumente beider Seiten nachvollziehen, entscheide aber nach meiner staatspolitischen Raison. Leider ändere ich damit nichts an den Missständen.

Zumindest so lange nicht, wie internationale Grosskonzerne für ihre Taten nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Als Liberaler habe ich lange mit mir gerungen, ob ich mich für ein Ja zur Konzernverantwortungsinitiative einsetzen soll.

Sinnvolle Änderung des Verfassungstextes

Die Initiative will Grosskonzerne verpflichten, dass sie international geltende Menschenrechte und Umweltstandards einhalten müssen. Wenn neue Regulierungen und die mit ihnen einhergehende Bürokratie droht, bin ich immer kritisch.

Der Bund kann schliesslich nicht eigene Regeln fürs Ausland festlegen? Und sowieso: wie soll er denn überprüfen, dass diese Regeln eingehalten werden? Das Ganze erschien mir ähnlich den Debatten um Auslandshilfe: Besser gemeint als gedacht. Nachdem ich mich intensiver mit der Initiative beschäftigt habe, kann ich mit Überzeugung sagen: Diese Verfassungsänderung ist nötig.

Die Initiative setzt genau dort an, wo ich die Auslandshilfe bemängle. Statt aus einem schlechten Gewissen heraus Ablasszahlungen zu leisten, schafft der Bund eine Möglichkeit, dass hier ansässige Konzerne für Missstände zur Verantwortung gezogen werden können.

Die Initiative hat nicht zum Ziel, neue Menschenrechte oder Umweltstandards zu schaffen, sondern sie will lediglich die bereits geltenden internationalen Regeln durchsetzbar machen.

Bereits existierende, international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten, müsste eine Selbstverständlichkeit sein.  

Beweislastumkehr nimmt Unternehmen in die Pflicht

Hinzu kommt, dass die Beweislast nicht beim Bund, sondern bei den Klägern liegt. Wir schaffen lediglich die Möglichkeit zu klagen. Der Bund tritt nicht – wie oft suggeriert wird – selbst als Kläger auf, sondern übernimmt die Funktion des Gerichts.

Wenn etwa ein Rohstoffunternehmen angeklagt wird, in seinen Minen die Menschenrechte nicht einzuhalten, dann müssen die Kläger so stichhaltige Beweise für die Missstände liefern, dass die Verteidiger diese nicht entkräften können. Angesichts der ungleichen Verteilung der Mittel darf davon ausgegangen werden, dass nur in eindeutigen Fällen eine Klage erhoben wird.

Diese Initiative bietet der Schweiz die Möglichkeit, ihre staatspolitische Verantwortung wahrzunehmen, ihrer humanitäreren Tradition gerecht zu werden und ihren internationalen Ruf als Rechtsstaat zu verteidigen.

Der Staat muss nicht aus schlechtem Gewissen Wiedergutmachung leisten, aber er muss Menschen, die von ansässigen Unternehmen ausgebeutet werden, die Möglichkeit bieten, ihre Ausbeutung anzuklagen.

Wir profitieren von diesen Konzernen, auch wenn sie internationale Menschenrechte und Umweltstandards nicht einhalten. Dies lässt sich nicht bestreiten und deshalb wird an das Gewissen appelliert.

Es gibt keine Ausreden mehr!

Oft höre ich das Argument «Aber wenn die Initiative angenommen wird, dann wandern diese Konzerne ab und andere kassieren ihre Steuergelder». Es tut mir leid, aber dieses Argument ist keines. Es ist eine Ausrede für Skrupellosigkeit. Obwohl wir wissen, dass Ausbeutung falsch ist, nutzen wir den Profit daraus.

Und wenn die Amoral der Anderen das Einzige ist, womit wir uns selber rechtfertigen können, dann ist das moralischer Selbstmord. Wenn wir dafür sorgen, dass hier ansässige internationale Grosskonzerne für ihre Taten angeklagt und verantwortlich gemacht werden können, werden sie in Zukunft ihre Verantwortung bereits vor ihren Taten wahrnehmen.

Die Konzernverantwortungsinitiative ist die ehrlichste und wirksamste Art der Entwicklungshilfe. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr – sagen wir Ja zu dieser ethischen Selbstverständlichkeit.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hermann Kiener
    Hermann Kiener, 29.05.2020, 15:34 Uhr

    Wenn die Konzernverantwortungs-Initiative abgelehnt wird, hat die Schweiz wieder einen Teil ihrer humanitären Tradition verloren. Dann könnte auch das Schweizerische Rote Kreuz an die Volksrepublik China verkauft werden.
    Wer als Rohstoff-Produzent seine Herstellprozesse beherrscht und keine Menschen in der Produktionsumgebung schädigt, braucht sich vor dieser Initiative nicht zu fürchten.

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