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David Roth

Mit Champagnerkorken gegen Rentner

Wenn die Lobby genügend bohrt, knallt am Ende der Korken. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Das vorläufige Ende der Geschichte sei vorweggenommen: Herr K. hat 1’300 Franken weniger pro Monat und die «Handelszeitung» berichtete vom «Champagnerkorkenknallen auf den Teppichetagen der Pensionskassen.»

Das vorläufige Ende der Geschichte sei vorweggenommen: Herr K. hat 1’300 Franken weniger pro Monat und die Handelszeitung berichtete vom «Champagnerkorkenknallen auf den Teppichetagen der Pensionskassen.»

Herr K. hat sich kürzlich bei mir gemeldet, weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Er hat um sein Recht oder zumindest um Gerechtigkeit gekämpft, aber der Kampf war aussichtslos. Trotzdem hat Herr K. nicht resigniert. Aber er war sich klar, dass ich ihm persönlich und auf die Schnelle wohl auch nicht werde helfen können. Es geht ihm aber darum, dass die gleiche Ungerechtigkeit nicht noch ganz viele andere Menschen trifft.

Wer die Sache liest, wird allenfalls der Ansicht sein, dass es grössere Probleme gibt und zugegebenermassen, die gibt es. Aber der Fall von Herrn K. ist symptomatisch für eine Schweiz, in der das Individuum dem privaten Profit von Banken und Versicherungen unterworfen wird. Und sollte das Gesetz die Freiheit der Geldinstitute einschränken, dann wird es eben anders interpretiert.

Aber was ist genau geschehen? Herr K. wurde im Alter von 49 Jahren IV-Bezüger. Neben der IV-Rente hatte er bei seiner Pensionskasse den Anspruch auf eine Rente von 3’300 Franken. Er ging davon aus, dass er diese auch nach seiner Pensionierung weiterhin erhalten wird. Denn im Reglement seiner Pensionskasse war festgehalten, dass er auch im Pensionsalter auf der Höhe der Invaliditätsrente bleibe. Im Jahre 2001 wollte eine andere Pensionskasse davon abweichen, das Bundesgericht pfiff die Versicherung allerdings zurück und hielt fest, dass diese Mindestleistung per Gesetz geschuldet sei. Es zogen drei Jahre und ein Lobbying-Sturm der Versicherungen durchs Land. Oder wie der Anwalt von Herrn K. schreibt: «Nachdem die Versicherungswirtschaft auf den Entscheid mit Empörung reagiert hatte und gar beschlossen wurde dessen Umsetzung zu verweigern, stiess das Bundesgericht seinen ersten, versichertenfreundlichen Entscheid kurze Zeit später wieder um und schwenkte auf die Argumentation der Versicherungen ein.»

Kein einziges Gesetz wurde geändert, aber die stärkere Lobby hatte sich durchgesetzt. Herr K. hatte Pech: Auch seine Versicherung änderte kurz vor seiner Pensionierung eigenmächtig das Reglement. Auf einen Schlag hatte er 1’300 Franken weniger zur Verfügung pro Monat.

Auf der Teppichetage knallten die Champagnerkorken und Herr K. musste das Internet künden. Er konnte es sich nicht mehr leisten.

Das soll aber nicht das Ende dieser Geschichte sein. Denn das Überraschendste daran ist, dass bislang niemand versucht hat, die Gesetzesgrundlage dieses Urteils zu ändern. Das möchten wir jetzt ändern. Denn für grosse, wie auch für kleine Fälle gilt: Man kann die Gesetze, man kann die Politik ändern. Jedenfalls dann, wenn man daran teilnimmt. Bitte geht wählen und gebt acht, dass ihr keine Versicherungs-, sondern Volksvertreter wählt.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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